Pallade Veneta - Isolation von Hochhauskomplex in Göttingen wegen Coronafällen war rechtswidrig

Isolation von Hochhauskomplex in Göttingen wegen Coronafällen war rechtswidrig


Isolation von Hochhauskomplex in Göttingen wegen Coronafällen war rechtswidrig
Isolation von Hochhauskomplex in Göttingen wegen Coronafällen war rechtswidrig / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

Die Absperrung eines wegen Coronafällen unter Quarantäne stehenden Hochhauskomplexes im niedersächsischen Göttingen war rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Göttingen in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (Az. 4 A 212/20). Das Gericht gab damit der Klage einer vierköpfigen Familie statt.

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Die Stadt Göttingen hatte im Juni 2020 die Hochhäuser mit rund 700 Bewohnern wegen einer Vielzahl von Coronafällen eine Woche lang unter Quarantäne gestellt. Die Bewohner durften die Gebäude nicht verlassen, gleichzeitig durften Außenstehendes nicht hinein.

Die Stadt ließ einen Bauzaun um den Hochhauskomplex aufstellen und diesen von der Polizei sichern. Gleichzeitig errichtete die Stadt in dem Gebäude ein mobiles Versorgungszentrum und eine Gesundheitsstation. Zwischenzeitlich eskalierte die Lage rund um das Hochhaus. Zahlreiche Bewohner griffen Polizeibeamte an und versuchten, eine Absperrung zu durchbrechen. Mehrere Beamte wurden verletzt.

Die Kläger selbst wurden negativ auf Corona getestet. Sie sahen in der Coronaschutzmaßnahme einen Verstoß gegen ihre Grundrechte auf Freiheit der Person und der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit.

Das Verwaltungsgericht gab der Klage statt und erklärte die Maßnahme, einen Bauzaun aufzustellen und diesen von der Polizei absichern zu lassen, für rechtswidrig. Dies sei ein Eingriff in die Freiheitsrechte der Kläger und nicht durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt gewesen. Die Kläger hätten nicht zwangsweise auf ihre Wohnung verwiesen und am Verlassen des Gebäudekomplexes gehindert werden dürfen. Zudem hätte es eines richterlichen Beschlusses bedurft.

Die Stadt kann gegen das Urteil Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

A.dCosmo--PV

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