Pallade Veneta - Bundesarbeitsgericht: Kirchen müssen schwerbehinderte Stellenbewerber nicht einladen

Bundesarbeitsgericht: Kirchen müssen schwerbehinderte Stellenbewerber nicht einladen


Bundesarbeitsgericht: Kirchen müssen schwerbehinderte Stellenbewerber nicht einladen
Bundesarbeitsgericht: Kirchen müssen schwerbehinderte Stellenbewerber nicht einladen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Kirchliche Arbeitgeber sind nicht zur Einladung schwerbehinderter Stellenbewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. Auch soweit es sich um öffentlich-rechtliche Körperschaften handelt, gelten diese nicht als sogenannte öffentliche Arbeitgeber, wie am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. (Az. 8 AZR 318/22)

Textgröße ändern:

Laut Gesetz sind öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, schwerbehinderte Stellenbewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn sie die formalen Anforderungen an den Posten erfüllen. Wird die Einladung versäumt, gilt dies als Indiz für eine Diskriminierung wegen der Schwerbehinderung.

Der Kläger bewarb sich auf eine von einem Kirchenkreis der evangelischen Kirche in Rheinland-Pfalz ausgeschriebene Stelle in der Finanzbuchhaltung. Der Kirchenkreis ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dabei wies der Kläger auf seine Schwerbehinderung hin, wurde aber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

Seine Klage auf eine Diskriminierungsentschädigung hatte wie schon vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz nun auch vor dem BAG keinen Erfolg. Der Kirchenkreis sei nicht zur Einladung verpflichtet gewesen, hieß es.

Zwar gelte die Einladungspflicht nach dem Gesetzeswortlaut auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dies meine hier aber "nur Körperschaften, die staatliche Aufgaben wahrnehmen", erklärte das BAG zur Begründung.

Kirchliche Körperschaften dienten aber "primär der Erfüllung kirchlicher Aufgaben". Der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts habe dabei lediglich den Zweck, die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Religionsgesellschaft unterstützen.

"Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber die Einladungspflicht auf kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts erstrecken wollte", betonten die Erfurter Richter. Insoweit stünden kirchliche Arbeitgeber den ebenfalls staatsfernen privaten Arbeitgebern gleich.

H.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Ukraine-Koalition berät am Montag - Teilnehmer treffen sich in Kiew

Staats- und Regierungschefs der sogenannten Koalition der Willigen werden am Montag über die weitere Unterstützung für die Ukraine beraten. Wie der Élysée-Palast in Paris am Freitag mitteilte, wird das Treffen im "hybriden Format" stattfinden - also mit einigen Teilnehmern vor Ort und anderen per Video zugeschaltet. Ein EU-Vertreter erklärte, rund zehn Teilnehmer würden für das Treffen nach Kiew reisen, unter ihnen EU-Ratspräsident António Costa.

"Wirtschaftskrieg" gegen Teheran: China lehnt "illegale einseitige Sanktionen" ab

Als einer der wichtigsten Handelspartner des Iran hat China den von den USA angekündigten "Wirtschaftskrieg" gegen Teheran als unangemessen zurückgewiesen. "Sanktionen und Druck werden nicht dazu beitragen, das Problem zu lösen", sagte der Sprecher des chinesischen Außenministeriums, Lin Jian, am Freitag in Peking. Derweil sagte der iranische Präsident Massud Peseschkian, er sehe sein Land derzeit in einer "Position der Stärke".

Merz besucht Hürtgenwald

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will am Samstag die Gemeinde Hürtgenwald besuchen, in der ein großer und folgenschwerer Waldbrand in den letzten Tagen die Feuerwehr in Atem hielt. Merz wolle sich bei den Einsatzkräften bedanken, die den Brand bekämpft haben, teilte ein Regierungssprecher am Freitag mit. Er werde sich mit den Helferinnen und Helfern austauschen und sich über den Einsatzverlauf sowie die Lage vor Ort informieren.

IStGH-Präsidentin warnt nach US-Sanktionen vor "Niedergang des Völkerrechts"

Die vor drei Tagen mit US-Sanktionen belegte Präsidentin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat vor einem "Niedergang des Völkerrechts" gewarnt. Sie habe erwartet, dass es dieses Mal sie selbst treffen würde, teilte Tomoko Akane am Freitag in einer Erklärung im Onlinedienst X mit, die von ihrem Verlag Bungei Shunju veröffentlicht wurde. Sie sei deshalb nicht überrascht. "Das Wichtigste ist, nicht zuzulassen, dass dies der Beginn des Niedergangs des Völkerrechts ist", schrieb Akane.

Textgröße ändern: