Pallade Veneta - Verfassungsgerichtshof: Polizeigesetz in Sachsen teilweise verfassungswidrig

Verfassungsgerichtshof: Polizeigesetz in Sachsen teilweise verfassungswidrig


Verfassungsgerichtshof: Polizeigesetz in Sachsen teilweise verfassungswidrig
Verfassungsgerichtshof: Polizeigesetz in Sachsen teilweise verfassungswidrig / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

Das seit vier Jahren geltende Polizeigesetz in Sachsen ist teilweise verfassungswidrig. Das entschied der Verfassungsgerichtshof des Freistaats am Donnerstag in Leipzig. Verschiedene Vorschriften des Gesetzes seien mit der sächsischen Verfassung nicht vereinbar und müssten nachgebessert werden. (Vf. 91-II-19)

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Damit erzielten 35 Abgeordnete von Linkspartei und Grünen im früheren sächsischen Landtag einen Teilerfolg mit ihrem bereits 2019 erhobenen Normenkontrollantrag gegen das Polizeigesetz. Der Verfassungsgerichtshof erklärte die beanstandeten Regelungen allerdings nicht für nichtig, sondern für mit der Verfassung unvereinbar.

Die in diesen Vorschriften eingeräumten Befugnisse für die Polizei verstoßen nach Ansicht der Verfassungsrichter in ihrem Kerngehalt nicht gegen verfassungsrechtliche Vorgaben. Nur deren konkrete Ausgestaltung bedarf in Teilen einer Nachbesserung, wie es zur Begründung hieß. Hierfür wurde dem Landtag eine Frist bis Ende Juni 2026 gesetzt. Bis dahin gelten die bestehenden Gesetzesregelungen fort.

Der Verfassungsgerichtshof beanstandete unter anderem die Möglichkeiten für verdeckte Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen wie Gesprächs- oder Bildaufnahmen, die vor allem "gebündelt eingesetzt" tief in die Privatsphäre eindringen könnten. Es fehle etwa an klaren Vorgaben zu Anlass, Zweck und Grenzen der Maßnahmen.

Das seit Anfang 2020 geltende Polizeigesetz räumt der sächsischen Polizei mehr Möglichkeiten bei der Kriminalitätsbekämpfung ein, unter anderem bei der Videoüberwachung in der Grenzregion, beim Abhören von Gesprächen und der Auswertung von Verkehrsdaten oder die Überwachung von Gefährdern mittels Fußfessel. Spezialeinheiten ist zudem der Einsatz von Maschinengewehren und Handgranaten als sogenannte besondere Waffen erlaubt.

35 Abgeordnete der damaligen Oppositionsparteien Linke und Grüne in der bis 2019 laufenden Wahlperiode brachten eine Klage gegen das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof ein. Damit wollten sie verschiedene Normen des Gesetzes für nichtig erklären lassen. Seit 2020 regieren die Grünen in Sachsen gemeinsam mit CDU und SPD.

I.Saccomanno--PV

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