Pallade Veneta - BSG-Präsident: Bürgergeld eignet sich nicht für Abgrenzung zu AfD

BSG-Präsident: Bürgergeld eignet sich nicht für Abgrenzung zu AfD


BSG-Präsident: Bürgergeld eignet sich nicht für Abgrenzung zu AfD
BSG-Präsident: Bürgergeld eignet sich nicht für Abgrenzung zu AfD / Foto: PATRIK STOLLARZ - AFP/Archiv

Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, hat eine sachliche Diskussion sozialer Themen in der Politik angemahnt. "Ich finde, dass das Bürgergeld sich nicht eignet, Geländegewinne machen zu wollen", sagte Schlegel bei der Jahrespressekonferenz seines Gerichts am Dienstag in Kassel. Insgesamt seien "diese Themen nicht geeignet, in Abgrenzung zur AfD Punkte zu machen".

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Weiter forderte Schlegel den Bundestag auf, bei Sozialreformen breite Mehrheiten zu suchen. So würde etwa eine Rentenreform für mehrere Jahrzehnte wirken. "Knappe Mehrheiten verbieten sich", betonte der BSG-Präsident. Dabei sprach er sich für eine "Beschäftigtenversicherung für alle" aus. Ausnahmen seien mit Blick auf das Gleichheitsgebot fraglich.

Die Zahl der insgesamt neu eingegangen Verfahren ging 2023 leicht auf insgesamt 2537 zurück. Schwerpunkte waren dabei die Kranken- und die Rentenversicherung. So will der dritte BSG-Senat in mehreren Verfahren zur Versorgung behinderter Menschen mit Hilfsmitteln entscheiden. Der fünfte Senat will prüfen, wie übersichtlich und verständlich ein Rückforderungsbescheid der Rentenversicherung sein muss.

Der zweite Senat beschäftigt sich in einem weiteren Fall mit der Unfallversicherung im Homeoffice und mit dem Unfallschutz bei einem betrieblichen Fußballturnier. Der neunte Senat will klären, ob eine Leserechtschreibschwäche auch bei Erwachsenen zur Anerkennung einer Behinderung führen kann. Der achte Senat beschäftigt sich mit Leistungen für traumatisierte Flüchtlinge.

Im Jahr 2023 wurde die Einführung der elektronischen Gerichtsakte für alle BSG-Senate abgeschlossen. Zudem wurde die Möglichkeit für Videoverhandlungen geschaffen. Schlegel betonte, dass diese laut Gesetz aber nicht Pflicht seien. Die mündliche Verhandlung sei "das Kernstück eines Gerichtsverfahrens" und das direkte Gespräch auch dabei "ein Schatz der Kreativität", betonte er.

Deutschlands oberster Sozialrichter geht Ende Februar in den Ruhestand. Nachfolgerin wird Christine Fuchsloch, bislang Präsidentin des schleswig-holsteinischen Landessozialgerichts in Schleswig.

F.M.Ferrentino--PV

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