Pallade Veneta - Heilpraktiker scheitern in Karlsruhe mit Beschwerden wegen Blutentnahme-Verbot

Heilpraktiker scheitern in Karlsruhe mit Beschwerden wegen Blutentnahme-Verbot


Heilpraktiker scheitern in Karlsruhe mit Beschwerden wegen Blutentnahme-Verbot

Zwei Heilpraktikerinnen und ein Heilpraktiker sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit Beschwerden gegen das Verbot gescheitert, für die sogenannte Eigenblutbehandlung Blut abnehmen zu dürfen. Sie hätten ihre Behandlungsmethoden nicht detailliert genug beschrieben, erklärte das Gericht am Freitag in Karlsruhe. Ebensowenig hätten sie genaue Unterlagen über die Verfahren vorgelegt, die sie anwandten. (Az. 1 BvR 2078/23 u.a.)

Textgröße ändern:

Beides sei aber entscheidend, um beurteilen zu können, ob hier eine Ausnahmeregelung des Transfusionsgesetzes greife, führte das Bundesverfassungsgericht aus. Das Transfusionsgesetz sieht vor, dass nur Ärztinnen und Ärzte oder qualifiziertes Personal unter ihrer Aufsicht Blut entnehmen dürfen. Es gibt aber Ausnahmen unter anderem für sogenannte homöopathische Eigenblutprodukte, wenn dazu nur eine kleine Menge Blut gebraucht wird.

Die Heilpraktikerinnen und der Heilpraktiker hatten das entnommene Blut mit Ozon, einem Sauerstoff-Ozon-Gemisch oder homöopathischen Mitteln versetzt und dann wieder injiziert. Die Bezirksregierung im nordrhein-westfälischen Münster verbot ihnen, für diese Art Therapie selbst Blut abzunehmen. Dagegen zogen sie vor Gericht.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied aber im Juni, dass hier keine Ausnahme gegen den sogenannten Arztvorbehalt greife. Es handle sich nicht um ein homöopathisches Eigenblutprodukt, begründete es seine Entscheidung, denn das Verfahren werde nicht im Europäischen Arzneibuch oder einem in der EU offiziell gebräuchlichen Arzneibuch beschrieben. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte folglich das Verbot der Blutentnahme durch die Heilpraktikerinnen und den Heilpraktiker für die Eigenbluttherapie.

Gegen dieses Verbot wandten sie sich mit ihren Verfassungsbeschwerden, hatten nun aber keinen Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Beschwerden für unzulässig und nahm sie nicht zur Entscheidung an.

Es gebe diverse Eigenblutbehandlungen mit unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen, führte es aus. Nur wenn die konkrete Behandlungsmethode bekannt sei, könne das hier angegriffene Verbot verfassungsrechtlich beurteilt werden. Denn dazu müssten die Richterinnen und Richter die Gesundheitsrisiken kennen, die damit verbunden seien. Diese seien je nach Methode unterschiedlich.

I.Saccomanno--PV

Empfohlen

Organisatoren von Tiananmen-Mahnwachen in Hongkong schuldig gesprochen

In Hongkong sind zwei Organisatoren von Mahnwachen zum Gedenken an die blutige Niederschlagung der Proteste auf dem Pekinger Tiananmen-Platz 1989 der "Anstiftung zur Subversion" schuldig gesprochen worden. Die 41-jährige Chow Hang-tung und der 69-jährige Lee Cheuk-yan hätten andere Menschen zu "illegalen" Aktionen angestachelt, hieß es in dem am Freitag in der chinesischen Sonderverwaltungszone veröffentlichten Urteil. Damit drohen den beiden Demokratie-Aktivisten jeweils bis zu zehn Jahre Haft.

IS-Anhängerin soll Anschlag auf Parlament von Bundesstaat New York geplant haben

Eine Anhängerin der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) soll einen Anschlag auf das Parlamentsgebäude des US-Bundesstaates New York geplant haben. Die Frau wurde wegen Terrorismus-Verdachts angeklagt, wie aus am Donnerstag veröffentlichten Gerichtsunterlagen hervorgeht. Demnach sagte die 35-Jährige einem Informanten der US-Bundespolizei FBI, dass sie das Kapitol in der Bundesstaat-Hauptstadt Albany "zerstören" und "Senatoren töten" wolle.

Melania Trump scherzt über Abwesenheit: "Ich habe gehört, Ihr habt mich vermisst"

Nach Spekulationen über ihre längere Abwesenheit hat sich US-Präsidentengattin Melania Trump am Donnerstag wieder in der Öffentlichkeit gezeigt: "Ich habe gehört, Ihr habt mich vermisst", scherzte die 56-Jährige bei einer Veranstaltung im Rosengarten des Weißen Hauses in Washington. "Hier bin ich."

Nord Stream: Gericht in Kroatien ordnet U-Haft für ukrainischen Taucher an

Ein Gericht in Kroatien hat nach der Festnahme des ukrainischen Tauchers Vladimir Z. im Zusammenhang mit den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee Untersuchungshaft angeordnet. Das Gericht in Pula teilte am Donnerstag mit, "mit Blick auf seine Auslieferung" an Deutschland habe eine Richterin wegen "Fluchtgefahr" U-Haft angeordnet. Zuvor war Z. von einem Staatsanwalt vernommen worden. Berichten zufolge wurde Z. am Rande von Dreharbeiten für einen Hollywood-Film festgenommen, der von dem Attentat auf die Pipeline inspiriert sein soll.

Textgröße ändern: