Pallade Veneta - Bundesverfassungsgericht verhandelt im April über Wahlrechtsreform

Bundesverfassungsgericht verhandelt im April über Wahlrechtsreform


Bundesverfassungsgericht verhandelt im April über Wahlrechtsreform
Bundesverfassungsgericht verhandelt im April über Wahlrechtsreform / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Mitte April will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Wahlrechtsreform verhandeln. Dann geht es um Verfahren, die von den Parteien CSU und Linke, den entsprechenden Fraktionen, der bayerischen Staatsregierung, Linken-Bundestagsabgeordneten und Privatpersonen angestrengt wurden, wie das Gericht am Mittwoch ankündigte. Die von der Ampelkoalition auf den Weg gebrachte Reform war im vergangenen Jahr beschlossen worden. (Az. 2 BvF 1/23 u.a.)

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Die Wahlrechtsänderung hat eine Verkleinerung des Bundestags auf 630 Abgeordnete zum Ziel. Die Bundestagssitze sollen künftig komplett anhand der Mehrheitsverhältnisse bei den Zweitstimmen vergeben werden. Es wäre somit möglich, dass Wahlkreisgewinner nicht in den Bundestag einziehen. Das könnte besonders die CSU treffen.

Als sie im Mai ihr sogenanntes Normenkontrollverfahren in Karlsruhe ankündigte, erklärte die bayerische Landesregierung, dass sie die Wahlrechtsreform für verfassungswidrig halte. Diese gefährde "erheblich den demokratischen und föderalen Zusammenhalt in Deutschland".

Mit der Reform wird außerdem die sogenannte Grundmandatsklausel abgeschafft. Sie ließ eine Partei bisher auch mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen ins Parlament einziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewinnt. Nach der Bundestagswahl 2021 war das bei der Linken der Fall. Parteichefin Janine Wissler sprach bei Ankündigung der Klage im Juni von einem "Angriff auf die Demokratie" durch die Reform.

Beide Regelungen, die Zweitstimmendeckung und die Abschaffung der Grundmandatsklausel, werden nun zum Thema vor dem Verfassungsgericht. Außerdem wurde zum Teil schon der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens beanstandet, wie das Gericht weiter mitteilte. Es geht um mögliche Verletzungen der Wahlrechtsgleichheit und des Rechts auf Chancengleichheit der Parteien.

Das Bundesverfassungsgericht setzte mit dem 23. und dem 24. April gleich zwei Verhandlungstage an. Ein Urteil wird erfahrungsgemäß einige Monate nach der mündlichen Verhandlung verkündet.

R.Zarlengo--PV

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