Pallade Veneta - BGH verhandelt Ende Juli in Leipzig über Revision von früherer KZ-Sekretärin

BGH verhandelt Ende Juli in Leipzig über Revision von früherer KZ-Sekretärin


BGH verhandelt Ende Juli in Leipzig über Revision von früherer KZ-Sekretärin
BGH verhandelt Ende Juli in Leipzig über Revision von früherer KZ-Sekretärin / Foto: Christian Charisius - POOL/AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 31. Juli in Leipzig über die Revision einer früheren Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof gegen ihre Verurteilung. Dies kündigte der BGH am Mittwoch in Karlsruhe an. Das Landgericht Itzehoe hatte die inzwischen 98 Jahre alte Irmgard F. im Dezember 2022 der Beihilfe zum Mord in mehr als zehntausend Fällen schuldig gesprochen. Es verhängte eine Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung. (Az. 5 StR 326/23)

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F. hatte in den Jahren 1943 bis 1945 als Stenotypistin für den Kommandanten im Konzentrationslager Stutthof gearbeitet, sie war damals zwischen 18 und 19 Jahre alt. Deshalb fand das Verfahren gegen sie vor einer Jugendkammer statt. Im Lager Stutthof bei Danzig hatte die SS während des Zweiten Weltkriegs mehr als hunderttausend Menschen unter erbärmlichen Bedingungen gefangen gehalten, darunter viele Juden. Etwa 65.000 starben nach Erkenntnissen von Historikern. Die genaue Zahl lässt sich nicht mehr feststellen.

Als Lager war Stutthof berüchtigt für eine völlig unzureichende Versorgung der Gefangenen, die von den Verantwortlichen zu Tötungszwecken absichtlich herbeigeführt wurde. Die meisten Menschen starben an Hunger, Durst, Seuchen und schwerster Sklavenarbeit. Es gab dort aber auch Gaskammern und eine Genickschussanlage, in der kranke und zur Zwangsarbeit nicht mehr fähige Gefangene systematisch und gezielt getötet wurden.

Das Landgericht Itzehoe war davon überzeugt, dass F. durch das Erledigen von Schreibarbeit in der Kommandantur die Haupttäter willentlich dabei unterstützt habe, Gefangene durch Vergasungen, durch die Schaffung lebensfeindlicher Bedingungen im Lager, durch Transporte in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und durch Verschickung auf sogenannte Todesmärsche grausam zu töten oder dies versucht zu haben. Ihre Arbeit sei für die Organisation des Lagers und der grausamen, systematischen Tötungshandlungen nötig gewesen.

Wie der BGH mitteilte, wirft der Fall nach Auffassung des Generalbundesanwalts grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord durch den Dienst in einem Konzentrationslager auf, das nicht zugleich ein reines sogenanntes Vernichtungslager gewesen sei. Darum habe er eine Revisionshauptverhandlung beantragt. Diese findet vor dem zuständigen fünften Strafsenat des Bundesgerichtshofs statt, der in Leipzig sitzt.

D.Vanacore--PV

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