Pallade Veneta - Gericht: Mutter muss entführtes Kind trotz Nahostkonflikts nach Israel bringen

Gericht: Mutter muss entführtes Kind trotz Nahostkonflikts nach Israel bringen


Gericht: Mutter muss entführtes Kind trotz Nahostkonflikts nach Israel bringen
Gericht: Mutter muss entführtes Kind trotz Nahostkonflikts nach Israel bringen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Trotz des Konflikts im Nahen Osten muss eine Mutter ein von ihr nach Deutschland entführtes Kind zurück nach Israel bringen. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart in der vergangenen Woche und folgte damit einem Urteil des Amtsgerichts Stuttgart, wie das Oberlandesgericht am Dienstag mitteilte. Das Kind muss demnach binnen zwei Wochen nach Israel zurückgebracht werden.

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Die Frau war am 6. Februar mit ihrer einjährigen Tochter nach Deutschland geflogen. Das Kind wurde 2023 im israelischen Haifa geboren, die Eltern sind verheiratet. Nach israelischem Recht haben die beiden das gemeinsame Sorgerecht.

Nachdem der Vater das Verschwinden von Ehefrau und Tochter bemerkt hatte, spürte er die beiden im baden-württembergischen Reutlingen auf. Daraufhin stellte er in Israel einen Rückführungsantrag nach den Bestimmungen des sogenannten Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung.

Die Mutter versuchte sich laut Gericht gegen die Rückführung zu wehren. Sie argumentierte, dass in Israel die Gefahr von Massakern und Attentaten herrsche und nach dem Angriff auf das iranische Botschaftsgelände in Syrien die Tendenz zur weiteren Eskalation des Nahostkonflikts bestehe. Für das Kind bestehe daher die schwerwiegende Gefahr eines seelischen und körperlichen Schadens.

Aus Sicht des Oberlandesgerichts wurde nicht nachgewiesen, dass sich aus der derzeitigen Sicherheitslage in Israel eine schwerwiegende Gefahr für einen solchen Schaden ergibt. Eine konkrete Gefährdung sei nicht festgestellt worden, teilte es mit. Auch müsse berücksichtigt werden, dass die Sicherheitslage in Israel schon seit langer Zeit angespannt sei und sich beide Elternteile im Jahr 2020 für einen Aufenthalt in Israel entschieden hätten.

L.Bufalini--PV

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