Pallade Veneta - Aus Haft entlassener Intensivtäter in Landau: Polizei nimmt Mann in Gewahrsam

Aus Haft entlassener Intensivtäter in Landau: Polizei nimmt Mann in Gewahrsam


Aus Haft entlassener Intensivtäter in Landau: Polizei nimmt Mann in Gewahrsam
Aus Haft entlassener Intensivtäter in Landau: Polizei nimmt Mann in Gewahrsam / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Der Fall eines aus der Haft entlassenen Intensivtäters in der rheinland-pfälzischen Gemeinde Landau-Land sorgt seit Tagen für Aufregung - nun gibt es eine neue Entwicklung. Polizisten nahmen den 35-Jährigen nach Polizeiangaben vom Freitag in Gewahrsam und brachten ihn in ein psychiatrisches Krankenhaus, nachdem sie ihn bei einer Kontrolle am Donnerstag stark alkoholisiert und in aggressiver Stimmung angetroffen hatten. Der Mann wird demnach laufend eng überwacht.

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Bei dem Mann handelt es sich um einen wiederholt straffällig gewordenen abgelehnten Asylbewerber aus Somalia, der in der Vergangenheit bereits wegen Raubs und Körperverletzung auffällig wurde und als ein sogenannter Intensivtäter eingestuft wird. Er wurde am Freitag vergangener Woche nach Verbüßung einer zweijährigen Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen. Er war bereits per Bescheid vom Februar aus dem Bundesgebiet ausgewiesen worden.

Wie die Polizei in Ludwigshafen am Freitag erklärte, setzten die Behörden nach der Haftentlassung des Manns ein Konzept mit gefahrenabwehrenden Maßnahmen in Gang. Zudem galten für ihn Weisungen eines Gerichts im Rahmen einer Führungsaufsicht. Zu den Maßnahmen gehören tägliche Kontrollen. Bei einer solchen Überprüfung sei der Betroffene am Donnerstag in Gewahrsam genommen worden. Er habe unter anderem Drohungen und Beleidigungen geäußert.

Die Frage des Umgangs mit dem als potenziell gefährlich eingestuften Mann beschäftigte Behörden und Bevölkerung in der Region zuletzt intensiv. Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße entschied in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil, dass die Verbandsgemeinde Landau-Land verpflichtet sei, diesen in einer Obdachlosenunterkunft unterzubringen. Dies hatte die Gemeinde unter Verweis auf dessen Gefährlichkeit abgelehnt.

Laut Gericht gab es mangels Alternativen zunächst jedoch keine anderen Möglichkeiten, um eine Obdachlosigkeit des Manns abzuwenden. Daher müsse die Gemeinde als zuständige Polizeibehörde entsprechend tätig werden. Die von dem Betroffenen ausgehenden Gefahren müssten wie in ähnlichen anderen Fällen auch mit begleitenden Maßnahmen etwa aus dem Bereich von Straf- und Ordnungsrecht begegnet werden. Im Fall eines abgelehnten Asylbewerbers seien die Maßnahmen grundsätzlich dieselben wie bei einem Deutschen auch.

Polizisten würden den Mann auch nach der Entlassung aus der psychiatrischen Klinik "weiter engmaschig überprüfen", teilte die Polizei am Freitag mit. Alle beteiligten Behörden prüften "fortlaufend alle rechtlich möglichen Maßnahmen". Zugleich baten die Beamten die Menschen, "sich nicht an der Verbreitung von Gerüchten zu beteiligen". Die Polizei nehme "Ängste und Sorgen" der Bürger "sehr ernst".

R.Zaccone--PV

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