Pallade Veneta - Karlsruhe verhandelt im Juli über ärztliche Zwangsmaßnahmen gegen Betreute

Karlsruhe verhandelt im Juli über ärztliche Zwangsmaßnahmen gegen Betreute


Karlsruhe verhandelt im Juli über ärztliche Zwangsmaßnahmen gegen Betreute
Karlsruhe verhandelt im Juli über ärztliche Zwangsmaßnahmen gegen Betreute / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) verhandelt im Juli über die Zulässigkeit von ärztlichen Zwangsmaßnahmen gegenüber Betreuten bei einem stationären Krankenhausaufenthalt. Am 16. Juli werde mündlich über eine Vorlage des Bundesgerichtshofs verhandelt, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Der Bundesgerichtshof hält die Zwangsmaßnahmen den Angaben zufolge für verfassungswidrig. (Az. 1 BvL 1/24)

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Die Bedenken beziehen sich demnach darauf, dass es mit der im Grundgesetz formulierten Schutzpflicht des Staats unvereinbar sei, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen von Betreuten auch dann im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts anzuwenden seien, wenn Betroffene durch die Verbringung in ein Krankenhaus in ihrer Gesundheit beeinträchtigt würden und sie aus medizinischer Sicht in der Einrichtung, in der sie untergebracht sind, gleichermaßen zwangsbehandelt und nachversorgt werden könnten.

I.Saccomanno--PV

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