Pallade Veneta - Neue Hausordnung im Landtag Rheinland-Pfalz soll Demokratiefeinde aussperren

Neue Hausordnung im Landtag Rheinland-Pfalz soll Demokratiefeinde aussperren


Neue Hausordnung im Landtag Rheinland-Pfalz soll Demokratiefeinde aussperren
Neue Hausordnung im Landtag Rheinland-Pfalz soll Demokratiefeinde aussperren / Foto: ARMANDO BABANI - AFP/Archiv

Eine neue Hausordnung im rheinland-pfälzischen Landtag soll künftig Demokratiefeinde aussperren. Fraktionsmitarbeiter, die eine Gefahr für Leib und Leben der Abgeordneten darstellten, hätten keinen Zugang mehr zum Plenarsaal und anderen sensiblen Bereichen, teilte der Landtag am Mittwoch in Mainz mit. Die neue Regel soll ab Samstag gelten.

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In der Hausordnung wurden die Zutrittsberechtigungen für Mitarbeiter der Fraktionen spezifiziert. Diese haben künftig zunächst nur Zutritt zu dem jeweiligen Gebäude, in dem ihr Arbeitgeber untergebracht ist. Bevor diese Zutrittsberechtigung erweitert wird, gibt es eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Wenn begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit bestünden, könne der Zutritt nicht erweitert werden, hieß es.

"Mit der Novelle unserer Hausordnung schützen wir den Landtag gegen Demokratiefeinde", erklärte Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD). Der wissenschaftliche Dienst des Landtags prüfe derzeit, ob staatliche Gelder für Fraktionsmitarbeiter gekürzt oder sogar vollständig eingestellt werden könnten, wenn diese die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpften. "Es kann nicht sein, dass Verfassungsfeinde staatlich finanziert werden", erklärte Hering.

Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung sollen die Daten der Fraktionsmitarbeiter mit denen des Landeskriminalamts und des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes abgeglichen werden. Gegen die Zuverlässigkeit verstößt laut Landtag, wer die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Landtags durch Äußerungen oder Handlungen beeinträchtigt, die dem Ansehen des Parlaments schaden.

Dazu gehört beispielsweise jemand, der Anhänger einer Partei oder Vereinigung ist oder war, die das Ziel hat, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Auch Menschen, die totalitäre oder menschenverachtende Ideologien verbreiten, gehören dazu.

"Maßgeblich für die Entscheidung, ob Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen, ist stets eine einzelfallbezogene Prüfung der vorliegenden Erkenntnisse", erklärte Hering weiter. Bis zum Ende der parlamentarischen Sommerpause im August sei mit Ergebnissen der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu rechnen.

Bereits im März hatte der Landtag die Verschärfung der Zugangsregeln angekündigt. Anlass dafür waren Berichte über rechtsextreme Mitarbeiter bei der AfD.

C.Conti--PV

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