Pallade Veneta - Ausschuss macht Weg frei für Verwaltungs-Digitalisierung - Erleichterung für Bürger

Ausschuss macht Weg frei für Verwaltungs-Digitalisierung - Erleichterung für Bürger


Ausschuss macht Weg frei für Verwaltungs-Digitalisierung - Erleichterung für Bürger
Ausschuss macht Weg frei für Verwaltungs-Digitalisierung - Erleichterung für Bürger / Foto: Julian Stratenschulte - POOL/AFP/Archiv

Bürgerinnen und Bürger sollen Dienstleistungen der Behörden künftig einfacher digital abrufen können. Im Streit zwischen Bund und Ländern über die Reform des Onlinezugangsgesetzes zur Digitalisierung Verwaltung erzielte der Vermittlungsausschuss am Mittwochabend eine Einigung - und machte damit den Weg frei für die Verabschiedung des Gesetzes. "Die Zettelwirtschaft hat damit in sehr vielen Bereichen ein Ende", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).

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In vielen Fällen werde es künftig überflüssig, zum Amt zu gehen, erklärte Faeser. "Unterschriften per Hand und auf Papier sind nicht mehr nötig. Viele Nachweise müssen nur noch einmal vorgelegt werden." Der im Vermittlungsausschuss erzielten Einigung müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Dies könnte noch am Freitag erfolgen.

Ab 2028 sollen Bürgerinnen und Bürger über ein digitales Bürgerkonto einen verbindlichen Zugang zu Behördendienstleistungen des Bundes bekommen - dies ist einer der Kernpunkte des Gesetzes. Der Bundestag hatte die Novelle bereits Ende Februar beschlossen. Im März stimmte aber der Bundesrat dagegen: Einige Länder hatten Zweifel an der technischen Umsetzbarkeit in einzelnen Punkten. Diese Zweifel räumte nun der Vermittlungsausschuss aus.

Das Onlinezugangsgesetz war 2017 während der großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in Kraft getreten und hatte das Ziel, die knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Als Frist waren dafür fünf Jahre bis Ende 2022 vorgegeben. Die Umsetzung kam aber nur langsam voran, das Ziel wurde klar verfehlt. Bisher können nur wenige Behördengänge digital erledigt werden.

C.Conti--PV

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