Pallade Veneta - Organspenden: Länder stellen Gesetzentwurf für Widerspruchslösung vor

Organspenden: Länder stellen Gesetzentwurf für Widerspruchslösung vor


Organspenden: Länder stellen Gesetzentwurf für Widerspruchslösung vor
Organspenden: Länder stellen Gesetzentwurf für Widerspruchslösung vor / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Neuer Anlauf für mehr Organspenden: Im Bundesrat wurde am Freitag ein Gesetzentwurf zur Einführung der sogenannten Widerspruchslösung vorgestellt. Ziel des von acht Ländern eingebrachten Gesetzesantrages ist es, dass mehr Betroffene ein lebensrettendes Organ erhalten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte die Länderinitiative, Kritik kommt hingegen von Patientenschützern und der FDP.

Textgröße ändern:

Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt in dem Ländervorschlag ausdrücklich unangetastet. Die Widerspruchslösung sähe aber vor, dass grundsätzliche jeder Mensch als Organspender gilt, wenn er oder sie nicht zu Lebzeiten einen Widerspruch geäußert hat. Der Widerspruch kann im Organspende-Register, einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder auf andere Art und Weise festgehalten werden.

Die Länder begründeten ihre Initiative mit der geringen Zahl an Organspenderinnen und -spendern. Diese stagniere seit über zehn Jahren auf niedrigem Niveau, heißt es in dem Entwurf. Im vergangenen Jahr hätten 8385 Betroffene auf ein Organ gewartet, gespendet worden seien jedoch nur 2877 Organe von 965 Menschen. Das im März 2024 in Betrieb gegangene Organspende-Register allein werde nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Situation führen, warnen die Länder.

"Wir brauchen den Systemwechsel", sagte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bei der Vorstellung des Antrags im Bundesrat. Der Bundestag müsse deshalb noch einmal über die Widerspruchslösung beraten. Den Mangel an Organen bezeichnete Laumann als "Tod auf der Warteliste".

Der Gesetzesantrag wurde nun in den Gesundheitsausschuss des Bundesrats überwiesen. Sobald dieser seine Beratungen abgeschlossen hat, kommt die Vorlage erneut auf die Tagesordnung der Länderkammer - dann zur Entscheidung, ob diese den Gesetzentwurf beschließen und in den Bundestag einbringen will.

Dieser hatte bereits im Jahr 2020 über eine Widerspruchslösung abgestimmt, damals gab es aber keine Mehrheit dafür. Verabschiedet wurde dann das Modell zur so genannten Entscheidungslösung: Das heißt, jeder Mensch soll von sich aus dokumentieren, ob er Organe spenden will oder nicht.

Gesundheitsminister Lauterbach begrüßte die Bundesratsinitiative "ausdrücklich". "Ohne die Widerspruchslösung werden wir weiterhin tausende Menschenleben pro Jahr verlieren, die auf ein Organ warten", sagte er den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Mit der Rückendeckung der Länder werde es jetzt wahrscheinlicher, dass ein zweiter Anlauf im Bundestag erfolgreich sei. Das Sterben auf der Warteliste müsse ein Ende haben, so Lauterbach.

Der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann hält den Vorstoß der Länder hingegen für "kontraproduktiv". Es sei bereits "eine parlamentarische und damit demokratische Entscheidung" gegen die Widerspruchslösung getroffen worden. Diese gelte es zu respektieren. Ullman schlug stattdessen vor, über andere Möglichkeiten zu diskutieren, um die Zahl der Spender zu erhöhen. Als Beispiel nannte er eine Änderung des Spendekriteriums: "Wenn wir vom Hirntod zum Herztod übergehen, könnten wir die Spendezahlen erhöhen."

Ähnlich äußert sich der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Der Bundestag habe die Widerspruchslösung eindeutig abgelehnt, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Denn die körperliche Unversehrtheit darf nicht ohne Zustimmung des Betroffenen verletzt werden." Einige Bundesländer torpedierten nun die Gewissensentscheidung der Bundestagsabgeordneten.

Brysch forderte die Länder stattdessen auf, dafür zu sorgen, dass die gesetzlich geforderte Anbindung der Pass- und Ausweisstellen an das Organspende-Zentralregister steht. "Solange dies nicht geschieht, darf die geringe Zahl der registrierten Willenserklärungen niemanden verwundern."

B.Fortunato--PV

Empfohlen

Insgesamt zwölf Tote bei gegenseitigen Angriffen in Russland und der Ukraine

Bei gegenseitigen nächtlichen Angriffen sind in Russland und der Ukraine mindestens zwölf Menschen getötet worden. Nach russischen Behördenangaben vom Sonntag wurden fünf Menschen in der Region Rostow getötet, zwei weitere Todesopfer gab es demnach in den Regionen Moskau und Belgorod. Die ukrainischen Behörden meldeten fünf Todesofer sowie Schäden an einem der größten Stahlwerke des Landes. Die ukrainische Armee griff derweil Moskau mit hunderten Drohnen an.

Hitzeschutz im Grundgesetz: Grüne bieten Koalition Unterstützung an

Nach dem Vorstoß der SPD-Kabinettsmitglieder für eine Verankerung des Hitzeschutzes im Grundgesetz haben die Grünen der Koalition ihre Unterstützung angeboten. "Wir unterstützen eine Initiative für eine Grundgesetzänderung, damit der Bund sich an der Finanzierung durch eine Gemeinschaftsaufgabe für Klimaanpassung und Naturschutz beteiligen kann", sagte die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Julia Verlinden, am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. "Wir stehen für Gespräche zur konkreten Ausgestaltung selbstverständlich zur Verfügung."

Durchhalteparolen für IS-Mitglieder: Haftstrafe für deutsche Sympathisantin

Eine deutsche IS-Sympathisantin ist in Düsseldorf zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht sah es in seinem Urteil vom Freitag als erwiesen an, dass Nadine D. eine Initiative zur Gefangenenhilfe für Mitglieder und Unterstützer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) betrieb. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Je drei Tote in Russland und der Ukraine - massive Drohnenangriffe auf Moskau

In Russland und der Ukraine sind bei gegenseitigen Angriffen in der Nacht je drei Menschen getötet worden. Insgesamt wurden dutzende Menschen verletzt, wie am Sonntag aus Angaben der Behörden mehrerer ukrainischer Städte sowie des Gouverneurs der Region Moskau hervorging. Die ukrainische Armee griff Russlands Hauptstadt mit hunderten Drohnen an, mehr als 600 wurden nach Angaben der russischen Luftabwehr abgefangen.

Textgröße ändern: