Pallade Veneta - Oberster Gerichtshof der USA kippt Verbot von Schnellfeuerkolben

Oberster Gerichtshof der USA kippt Verbot von Schnellfeuerkolben


Oberster Gerichtshof der USA kippt Verbot von Schnellfeuerkolben
Oberster Gerichtshof der USA kippt Verbot von Schnellfeuerkolben / Foto: GEORGE FREY - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Der Oberste Gerichtshof der USA hat ein Bundesgesetz zum Verbot der Aufrüstung halbautomatischer Schusswaffen mit Schnellfeuerkolben gekippt. Die Richter entschieden am Freitag mit sechs zu drei Stimmen, dass das unter dem damaligen Präsidenten Donald Trump beschlossene Gesetz gegen die Verfassung verstoße. Unter dem Eindruck eines Massakers 2017 in Las Vegas war entschieden worden, dass Besitzer die sogenannten Bump Stocks abgeben oder zerstören müssen.

Textgröße ändern:

Die Aufsätze wurden 2018 untersagt, weil sie halbautomatische Waffen de facto in Maschinengewehre verwandeln. Dies sei nicht so, erklärte Richter Clarence Thomas im Namen der von Trump geschaffenen konservativen Mehrheit im Obersten Gericht. Geklagt hatte ein Waffenhändler aus Texas.

Schnellfeuerkolben erlauben es einem Schützen, mit einem einzigen Fingerdruck eine massive Salve an Schüssen auszulösen. Vollautomatische Waffen sind für den Privatbesitz in den USA verboten.

Beim Massaker von Las Vegas hatte der 64-jährige Stephen Paddock im Oktober 2017 aus einem Hotel auf Besucher eines Freiluft-Konzerts geschossen. Dabei verwendete er an den meisten seiner 22 Waffen Schnellfeuerkolben und konnte so insgesamt mehr als 1100 Schüsse abfeuern - bis zu neun pro Sekunde. Er tötete 58 Menschen und verletzte rund 500 weitere. Anschließend erschoss er sich selbst.

Das Massaker hatte ebenso wie der Angriff an einer High School in Parkland mit 17 Toten heftige Debatten über das US-Waffenrecht zur Folge. Restriktionen für den Besitz von halbautomatischen Sturmgewehren hielt Trump nicht für nötig.

M.Romero--PV

Empfohlen

Insgesamt zwölf Tote bei gegenseitigen Angriffen in Russland und der Ukraine

Bei gegenseitigen nächtlichen Angriffen sind in Russland und der Ukraine mindestens zwölf Menschen getötet worden. Nach russischen Behördenangaben vom Sonntag wurden fünf Menschen in der Region Rostow getötet, zwei weitere Todesopfer gab es demnach in den Regionen Moskau und Belgorod. Die ukrainischen Behörden meldeten fünf Todesofer sowie Schäden an einem der größten Stahlwerke des Landes. Die ukrainische Armee griff derweil Moskau mit hunderten Drohnen an.

Hitzeschutz im Grundgesetz: Grüne bieten Koalition Unterstützung an

Nach dem Vorstoß der SPD-Kabinettsmitglieder für eine Verankerung des Hitzeschutzes im Grundgesetz haben die Grünen der Koalition ihre Unterstützung angeboten. "Wir unterstützen eine Initiative für eine Grundgesetzänderung, damit der Bund sich an der Finanzierung durch eine Gemeinschaftsaufgabe für Klimaanpassung und Naturschutz beteiligen kann", sagte die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Julia Verlinden, am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. "Wir stehen für Gespräche zur konkreten Ausgestaltung selbstverständlich zur Verfügung."

Durchhalteparolen für IS-Mitglieder: Haftstrafe für deutsche Sympathisantin

Eine deutsche IS-Sympathisantin ist in Düsseldorf zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht sah es in seinem Urteil vom Freitag als erwiesen an, dass Nadine D. eine Initiative zur Gefangenenhilfe für Mitglieder und Unterstützer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) betrieb. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Je drei Tote in Russland und der Ukraine - massive Drohnenangriffe auf Moskau

In Russland und der Ukraine sind bei gegenseitigen Angriffen in der Nacht je drei Menschen getötet worden. Insgesamt wurden dutzende Menschen verletzt, wie am Sonntag aus Angaben der Behörden mehrerer ukrainischer Städte sowie des Gouverneurs der Region Moskau hervorging. Die ukrainische Armee griff Russlands Hauptstadt mit hunderten Drohnen an, mehr als 600 wurden nach Angaben der russischen Luftabwehr abgefangen.

Textgröße ändern: