Pallade Veneta - Deutschland muss Flüchtlingsstatus aus Griechenland nicht automatisch anerkennen

Deutschland muss Flüchtlingsstatus aus Griechenland nicht automatisch anerkennen


Deutschland muss Flüchtlingsstatus aus Griechenland nicht automatisch anerkennen
Deutschland muss Flüchtlingsstatus aus Griechenland nicht automatisch anerkennen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Deutschland muss Schutzsuchende nicht automatisch als Flüchtlinge anerkennen, wenn sie bereits in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt sind. Das sei nicht verpflichtend, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte dem Gerichtshof die Frage vorgelegt. (Az. C-753/22)

Textgröße ändern:

Es muss über die Klage einer Syrerin entscheiden. Die Frau wurde in Griechenland als Flüchtling anerkannt. Später beantragte sie in Deutschland Schutz. Ein deutsches Gericht entschied, dass sie angesichts der dort herrschenden Lebensverhältnisse für Flüchtlinge nicht nach Griechenland zurückkehren könne. Ihr drohe die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung.

Als Flüchtling wurde die Frau in Deutschland allerdings nicht anerkannt. Ihr wurde aber subsidiärer Schutz gewährt. Dieser ist weniger umfangreich, beispielsweise wird die Aufenthaltserlaubnis für einen kürzeren Zeitraum erteilt. Die Frau klagte vor deutschen Gerichten, um zu erreichen, doch noch als Flüchtling anerkannt zu werden. Das Bundesverwaltungsgericht wollte vom EuGH wissen, welche Verpflichtungen Deutschland in einem solchen Fall hat.

Dieser erklärte nun, dass EU-Länder nicht dazu verpflichtet seien, die in einem anderen EU-Land zuerkannte Flüchtlingseigenschaft zu übernehmen. Sie dürften das zwar tun. Deutschland habe sich aber dagegen entschieden. Die zuständige Behörde müsse einen Fall wie den der Syrerin also neu prüfen.

Dabei müsse sie sich aber mit der zuständigen Behörde des anderen EU-Landes - in dem Fall Griechenland - austauschen. Deren ursprüngliche Entscheidung müsse bei der Prüfung des Antrags berücksichtigt werden. Im konkreten Fall entscheidet nun das Bundesverwaltungsgericht. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

S.Urciuoli--PV

Empfohlen

Durchhalteparolen für IS-Mitglieder: Haftstrafe für deutsche Sympathisantin

Eine deutsche IS-Sympathisantin ist in Düsseldorf zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht sah es in seinem Urteil vom Freitag als erwiesen an, dass Nadine D. eine Initiative zur Gefangenenhilfe für Mitglieder und Unterstützer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) betrieb. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Je drei Tote in Russland und der Ukraine - massive Drohnenangriffe auf Moskau

In Russland und der Ukraine sind bei gegenseitigen Angriffen in der Nacht je drei Menschen getötet worden. Insgesamt wurden dutzende Menschen verletzt, wie am Sonntag aus Angaben der Behörden mehrerer ukrainischer Städte sowie des Gouverneurs der Region Moskau hervorging. Die ukrainische Armee griff Russlands Hauptstadt mit hunderten Drohnen an, mehr als 600 wurden nach Angaben der russischen Luftabwehr abgefangen.

Neue Kanzleramtsministerin Warken will Geheimdienst-Reform schnell voranbringen

Die neue Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) will die geplante und vom Kabinett beschlossene Reform des Bundesnachrichtendienstes (BND) schnell voranbringen. "Bis Ende des Jahres soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein", sagte die CDU-Politikerin der "Bild am Sonntag". "Die Dienste werden anschließend zur Sicherheit von uns allen schnell von ihren neuen Befugnissen Gebrauch machen."

Einschüchterungen und Auszählungspause: Wahlbeobachter in Sambia beklagen Unregelmäßigkeiten

Internationale Wahlbeobachter haben Unregelmäßigkeiten bei der Präsidentschaftswahl in Sambia beklagt. Die stundenlange Unterbrechung der Stimmauszählung habe "Unsicherheit und Besorgnis" ausgelöst, erklärte die Beobachtermission der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) am Samstag. Zudem lägen Berichte "über Einschüchterungen, Übergriffe, Entführungen und Sachbeschädigungen in fünf Provinzen" vor. Zeugenaussagen zufolge habe es Todesopfer gegeben. Die Mission habe die Berichte allerdings nicht verifiziert können. Die Polizei teilte mit, sie habe nach der Tötung eines Wahlhelfers neun Verdächtige festgenommen.

Textgröße ändern: