Pallade Veneta - Zwei Euro Stundenlohn hinter Gittern

Zwei Euro Stundenlohn hinter Gittern


Zwei Euro Stundenlohn hinter Gittern
Zwei Euro Stundenlohn hinter Gittern / Foto: Hendrik Schmidt - POOL/AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch mit der Verhandlung über ein heikles Problem begonnen: Es ging in Karlsruhe um die Frage, ob Strafgefangene für ihre Arbeit angemessen vergütet werden. Die Auffassungen der klagenden Häftlinge selbst und die der zuständigen Länder lagen dabei weit auseinander. (Az. 2 BvR 166/16 und 2 BvR 1683/17)

Textgröße ändern:

Konkret befasste sich das Gericht mit den Verfassungsbeschwerden von zwei Gefangenen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen. Sie finden die Vergütung zu niedrig. "Die Kernfrage ist: Ist die Vergütung eine angemessene Anerkennung im Sinne des verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebots?", leitete Vizepräsidentin Doris König die Verhandlung ein.

Arbeit hinter Gittern soll nämlich vor allem der Resozialisierung dienen und die Gefangenen quasi fit für den Arbeitsmarkt "draußen" machen. Seit die Zuständigkeit 2006 vom Bund auf die Länder überging, wird die Vergütung leicht unterschiedlich gehandhabt.

In Bayern und Nordrhein-Westfalen bekommen Gefangene - je nach Einstufung und Qualifikation - einen Stundenlohn zwischen 1,37 und 2,30 Euro, wie König ausführte. Hinzu kommen einige sogenannte Freistellungstage, die sie sich auf die Haftdauer anrechnen lassen können.

Das verdiente Geld kann im Gefängnisladen für Extras wie Kaffee, Zigaretten oder auch Sportkleidung ausgegeben werden. In beiden Ländern herrscht - wie in der Mehrzahl der Bundesländer - eine Arbeitspflicht für Strafgefangene. Sie können sowohl in eigenen Betrieben der Justizvollzugsanstalten als auch dort in der Produktion für externe Unternehmen eingesetzt werden.

Allerdings gibt es nur wenige Arbeitsplätze für Gefangene und viele können - etwa wegen Suchterkrankungen - nicht oder noch nicht arbeiten. Einige machen im Gefängnis auch eine Ausbildung oder holen ihren Schulabschluss nach.

Zu Beginn der Verhandlung verlas sein Anwalt eine Stellungnahme des Häftlings aus Bayern, der nicht selbst nach Karlsruhe reisen durfte. Er argumentierte, dass er mit seinem Verdienst die 34.000 Euro Schulden aus seinem Strafprozess so gut wie nie abbezahlen könne. Zudem stiegen die Preise derzeit auch im gefängniseigenen Laden sprunghaft an.

Der Mann warf dem Staat vor, sich an den Gefangenen zu bereichern. "Menschen arbeiten nur so fleißig, wie sie dafür auch entlohnt werden", erklärte er.

Der Vertreter des bayerischen Justizministeriums wies diesen Vorwurf zurück. Er sagte, dass die Produktivität der Gefangenen insgesamt gering sei, weil ein großer Teil keinen Schulabschluss oder keine Ausbildung habe. Bayern mache keinen Gewinn mit der Arbeit von Gefangenen, vielmehr decke diese nur sieben Prozent der Ausgaben.

Ähnlich argumentierte die Vertreterin des nordrhein-westfälischen Ministeriums. Die Arbeit von Gefangenen sei "objektiv nicht wirtschaftlich - das soll sie auch nicht sein", sagte sie. So verursache ein Häftling pro Hafttag mehr als 169 Euro an Kosten für das Land. Arbeit sei vielmehr eine Maßnahme der Behandlung mit dem Ziel, die Chancen auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erhöhen.

Am Mittwoch und am Donnerstag wollte das Gericht noch weitere Sachverständige sowie Leiterinnen und Leiter von Gefängnissen und einen Vertreter der Gefangenengewerkschaft zu dem Thema hören.

Es verhandelte aus Infektionsschutzgründen nicht im Gerichtsgebäude, sondern im Karlsruher Kongresszentrum. Dort ist mehr Platz, um Abstand zu halten. Ein Urteil wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

D.Vanacore--PV

Empfohlen

Spaniens König Felipe VI. besucht Exklave Ceuta in Nordafrika

Der spanische König Felipe VI. und Königin Letizia besuchen am Dienstag die spanische Exklave Ceuta in Nordafrika. Ende Juli waren mehr als 70.000 Menschen aus Marokko zu Fuß oder schwimmend nach Ceuta gelangt, es gab dutzende Tote. Die meisten kehrten zwar nach Marokko zurück oder wurden zurückgebracht. Tausende Migranten blieben aber in der nur 18 Quadratkilometer großen Exklave, wo sie auf der Straße oder an Stränden schlafen.

Wadephul nimmt an internationalem Sicherheitsforum in Warschau teil

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) nimmt am Dienstag an einem internationalen Sicherheitsforum in Warschau teil. Beim Warsaw Security Forum (WSF) will der Minister zusammen mit seinen Kollegen aus Polen, Großbritannien und Norwegen über die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die Sicherheit in Europa diskutieren, wie das Auswärtige Amt ankündigte.

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Privilegien von Firmenerben

Das Bundesverfassungsgericht prüft am Dienstag (10.00 Uhr) in Karlsruhe die Privilegien für Firmenerben. Wer betriebliches Vermögen erbt, muss meist deutlicher weniger Steuern darauf zahlen als die Erben von Privatvermögen, teilweise wird die Steuer auch ganz erlassen. Darum zog ein Erbe vor Gericht. Dieses will herausfinden, ob die unterschiedliche Behandlung vom Grundgesetz gedeckt ist. (Az. 1 BvR 804/22)

Klingbeil lässt erneute Kandidatur für SPD-Spitze offen

Nach dem Rücktritt von Bärbel Bas als Bundesarbeitsministerin und SPD-Parteichefin lässt sich der Co-Parteivorsitzende Lars Klingbeil eine erneute Kandidatur für die Parteispitze offen. "Ich weiß doch, welche Kritik es auch gibt", sagte Klingbeil am Montag im "heute journal" im ZDF. "Da geht es nicht um mich, und es geht auch nicht darum, dass ich am Amt klebe, sondern es geht um die bestmögliche Aufstellung."

Textgröße ändern: