Pallade Veneta - Rundfunkbeitrag muss in der Regel bargeldlos bezahlt werden

Rundfunkbeitrag muss in der Regel bargeldlos bezahlt werden


Rundfunkbeitrag muss in der Regel bargeldlos bezahlt werden
Rundfunkbeitrag muss in der Regel bargeldlos bezahlt werden / Foto: PHILIPPE HUGUEN - AFP/Archiv

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten können weitgehend auf der bargeldlosen Zahlung des Rundfunkbeitrags bestehen. Nur Zahlungspflichtigen, die kein Girokonto eröffnen können, muss auch eine Barzahlung ohne Mehrkosten möglich sein, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied. Der ausnahmslose Ausschluss der Barzahlung beim Hessischen Rundfunk verstoße gegen EU-Recht und das Gleichheitsgebot. (Az: 6 C 2.2 und 6 C 3.2)

Textgröße ändern:

Geklagt hatten zwei Wohnungsinhaber aus dem Raum Frankfurt am Main. Den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag wollten sie nicht über ihr Konto bezahlen. Sie machten geltend, nach deutschem und auch nach EU-Recht seien Euro-Banknoten "das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel". Daher müsse es möglich sein, den Rundfunkbeitrag damit zu bezahlen. Demgegenüber verlangen die Regelungen des Hessischen Rundfunks eine "unbare Zahlungsweise".

In den Vorinstanzen waren die Klagen erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht legte dann den Streit dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg or. Dieser betonte 2021, dass Euro-Banknoten ein gesetzliches Zahlungsmittel sind, das in der Regel nicht abgelehnt werden darf. Dennoch könne bei einer besonders großen Zahl an Zahlungspflichtigen auch der alleinige bargeldlose Geldverkehr gerechtfertigt sein, wenn den Zahlungspflichtigen andere Wege verfügbar sind.

Das Bundesverwaltungsgericht interpretierte dies nun als "grundsätzliche Verpflichtung zur Annahme von Euro-Bargeld". Ausnahmen seien danach aber möglich. Hier seien die Regelungen des Hessischen Rundfunks mit dem Ziel "der Kostenersparnis sowie der effizienten Durchsetzung der Beitragserhebung" erlassen worden. Dies sei im öffentlichen Interesse im Grundsatz gerechtfertigt, befanden die Leipziger Richter.

Erforderlich sei nach EU-Recht aber eine Ausnahmeregelung für Beitragspflichtige, die nicht über ein Girokonto verfügen. Auf die Möglichkeit der Bareinzahlung bei einem Kreditinstitut könnten diese Personen wegen der damit verbundenen erheblichen Zusatzkosten nicht verwiesen werden. Dies würde auch gegen den Gleichheitssatz verstoßen.

Nach dem Leipziger Urteil muss der Hessische Rundfunk nun eine solche Ausnahmeregelung schaffen. Übergangsweise könne die alte Gebührensatzung aber weiter angewandt werden, wenn der Sender "solchen Beitragspflichtigen, die nachweislich weder bei privaten noch bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten ein Girokonto eröffnen können, die Zahlung des Beitrags mit Bargeld ohne Zusatzkosten ermöglicht".

Die Klagen wies das Bundesverwaltungsgericht allerdings ab, weil beide Kläger jeweils über ein Girokonto verfügen.

J.Lubrano--PV

Empfohlen

Angriffe auf Umspannwerke: Amprion-Chef will für Unternehmen mehr Befugnisse

Angesichts von Angriffen auf das Stromnetz in Deutschland hat der Chef des Netzbetreibers Amprion, Christoph Müller, die Lockerung mehrerer Vorschriften gefordert, damit Unternehmen sich besser schützen können. So sollte der Bund Drohnenüberflüge erlauben - "Drohnen sind eine Chance, die wir derzeit nur in sehr speziellen Fällen nutzen dürfen", sagte Müller der "Rheinischen Post" vom Samstag. Drohnen könnten regelmäßig Leitungen abfliegen und überwachen - "das dürfen wir bislang nicht".

CDU im Saarland wählt Landeschef Toscani als Spitzenkandidat für Landtagswahl

Die CDU im Saarland hat ihren Landesvorsitzenden Stephan Toscani zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl im kommenden April gewählt. Bei einer Landesvertreterversammlung in Eppelborn bekam der 59-Jährige nach Parteiangaben am Freitagabend 91,3 Prozent der Stimmen. Toscani ist seit 2022 CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzender im Saarland. Er ist damit Oppositionsführer im Landtag.

US-Gesandte Kushner und Witkoff am Wochenende mit Ukraine-Vorschlag in Moskau und Kiew

US-Präsident Donald Trump hat einen neuen diplomatischen Vorstoß zur Beendigung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine angekündigt. Seine Gesandten Jared Kushner und Steve Witkoff würden mit einem Vorschlag "zur Beendigung des Kriegs" am Wochenende Moskau und Kiew besuchen, teilte Trump am Freitag mit. Der US-Präsident zeigte sich zudem sicher, dass Russland nach deutschen Vorwürfen wegen des versuchten Drohnen-Anschlags am Flughafen Leipzig/Halle die Nato nicht angreifen werde.

Trump: Putin will Nato nicht angreifen - Gesandte mit Ukraine-Plan unterwegs

US-Präsident Donald Trump hält nach den deutschen Vorwürfen gegen Russland wegen des versuchten Drohnen-Anschlags am Flughafen Leipzig an seiner Einschätzung fest, dass Kreml-Chef Wladimir Putin keinen Angriff auf Nato-Gebiet plant. "Ich spreche mit ihm. Ich kenne ihn sehr gut. Putin will kein Nato-Gebiet angreifen", sagte Trump am Freitag im Weißen Haus auf die Frage eines AFP-Reporters.

Textgröße ändern: