Pallade Veneta - Scholz setzt Russlands Angriff auf Ukraine mit Angriff auf Demokratie gleich

Scholz setzt Russlands Angriff auf Ukraine mit Angriff auf Demokratie gleich


Scholz setzt Russlands Angriff auf Ukraine mit Angriff auf Demokratie gleich
Scholz setzt Russlands Angriff auf Ukraine mit Angriff auf Demokratie gleich / Foto: CHARLY TRIBALLEAU - AFP

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) setzt den russischen Angriff auf die Ukraine mit einem Angriff auf die Demokratie gleich. Russlands Staatschef Wladimir Putin verfolge "nicht nur das Ziel, die Ukraine zu zerstören. Sein Krieg richtet sich gegen alles, was Demokratie ausmacht: Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Selbstbestimmung, Menschenwürde", schrieb Scholz in einem Gastbeitrag für die "Welt" (Freitagsausgabe).

Textgröße ändern:

Dem gegenüber träten die demokratischen Länder der Welt allerdings derzeit so geschlossen auf wie lange nicht, schrieb Scholz: "Hier zeigt sich, was uns als Demokratien verbindet: Die Überzeugung, dass Recht der Macht Grenzen setzen muss." Scholz ist überzeugt: "Nur die Demokratie ist geeignet, die Probleme des 21. Jahrhunderts in den Griff zu bekommen."

Scholz wandte sich zudem gegen autoritäre Regierungen wie China, die ihre Politik mithilfe von kultureller Unterschiede erklären. Dies ließ der Kanzler nicht gelten: "Wer die Existenz gemeinsamer menschlicher Werte an sich in Abrede stellt, weiß nicht, wovon er spricht. Wer es dennoch tut, ist einfach ignorant."

Ein Leben "in Freiheit, Gerechtigkeit und Würde" sei "kein auf den Westen beschränktes Ideal". Auch der chinesische Philosoph Konfuzius habe bereits eine Form der Regel "Was Du nicht willst, das man Dir tut, das füg' auch keinem anderen zu" gelehrt.

Scholz sah Europa überlegen gegenüber China und Russland bei der Bewältigung von durch den Kapitalismus hervorgerufenen Problemen wie dem Klimawandel. "Der Blick auf die enormen Umweltprobleme chinesischer Städte oder die mangelhafte Vorbereitung der russischen Wirtschaft aufs postfossile Zeitalter lassen Zweifel aufkommen", ob diese besser mit den Problemen umgehen könnten als Demokratien. Dafür sei internationale Zusammenarbeit nötig, und die würden die Europäer bereits seit Jahrzehnten in der EU praktizieren.

J.Lubrano--PV

Empfohlen

Bas-Rücktritt: SPD-Generalsekretär Klüssendorf sieht Koalition nicht gefährdet

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf sieht die Koalition auch nach dem Rücktritt von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und ihren Vorwürfen gegen die Union nicht gefährdet. "Ich sehe sie nicht so zerrüttet, als dass wir nicht diese Baustellen, die wir gemeinsam haben, jetzt auch wieder gemeinsam schließen könnten", sagte Klüssendorf am Dienstag im ZDF-"Morgenmagazin".

Spaniens König Felipe VI. besucht Exklave Ceuta in Nordafrika

Der spanische König Felipe VI. und Königin Letizia besuchen am Dienstag die spanische Exklave Ceuta in Nordafrika. Ende Juli waren mehr als 70.000 Menschen aus Marokko zu Fuß oder schwimmend nach Ceuta gelangt, es gab dutzende Tote. Die meisten kehrten zwar nach Marokko zurück oder wurden zurückgebracht. Tausende Migranten blieben aber in der nur 18 Quadratkilometer großen Exklave, wo sie auf der Straße oder an Stränden schlafen.

Wadephul nimmt an internationalem Sicherheitsforum in Warschau teil

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) nimmt am Dienstag an einem internationalen Sicherheitsforum in Warschau teil. Beim Warsaw Security Forum (WSF) will der Minister zusammen mit seinen Kollegen aus Polen, Großbritannien und Norwegen über die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die Sicherheit in Europa diskutieren, wie das Auswärtige Amt ankündigte.

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Privilegien von Firmenerben

Das Bundesverfassungsgericht prüft am Dienstag (10.00 Uhr) in Karlsruhe die Privilegien für Firmenerben. Wer betriebliches Vermögen erbt, muss meist deutlicher weniger Steuern darauf zahlen als die Erben von Privatvermögen, teilweise wird die Steuer auch ganz erlassen. Darum zog ein Erbe vor Gericht. Dieses will herausfinden, ob die unterschiedliche Behandlung vom Grundgesetz gedeckt ist. (Az. 1 BvR 804/22)

Textgröße ändern: