Pallade Veneta - Zwei Niederlagen für AfD vor bayerischem Verfassungsgerichtshof

Zwei Niederlagen für AfD vor bayerischem Verfassungsgerichtshof


Zwei Niederlagen für AfD vor bayerischem Verfassungsgerichtshof
Zwei Niederlagen für AfD vor bayerischem Verfassungsgerichtshof / Foto: SILAS STEIN - AFP/Archiv

Die AfD hat zwei Niederlagen vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof erlitten. In einer der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen wiesen die obersten bayerischen Verfassungsrichter in München die Klage dagegen ab, dass die AfD in der vergangenen Legislaturperiode keinen Abgeordneten in das Parlamentarische Kontrollgremium gewählt bekam. In einem zweiten Verfahren scheiterte die AfD gegen das bayerische Wirtschaftsministerium.

Textgröße ändern:

Die anderen Landtagsparteien in Bayern hatten keinen von der AfD nominierten Kandidaten in das Parlamentarische Kontrollgremium gewählt. Die AfD sah dadurch ihre verfassungsmäßigen Rechte als Oppositionspartei verletzt.

Die Anträge dagegen nannte der Verfassungsgerichtshof lediglich teilweise zulässig. Soweit sie zulässig gewesen seien, seien sie unbegründet gewesen. Die Nichtwahl habe die AfD nicht in der Chancengleichheit und effektiven Opposition verletzt. Die Regelungen des Landtags und der Umgang damit seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden gewesen.

Bayerns Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) begrüßte die Entscheidung. "Natürlich hat die AfD-Fraktion das Recht, Kandidaten aufzustellen – aber natürlich sind die Abgeordneten zugleich frei in ihrer Entscheidung." Die Wahlfreiheit, die Freiheit des Mandats, sei zentral für die Demokratie.

Wer von den anderen Parteien immerzu als "Kartellparteien" spreche, wer die unabhängigen Gerichte als "Willkürjustiz" bezeichne und die freie Presse als "Systempresse" beschimpfe, wer sich also fortwährend als Opfer darstelle – der könne für die eigenen Kandidaten keine Zustimmung einfordern, erklärte Aigner. "Die Nichtwahl von AfD-Abgeordneten ins Parlamentarische Kontrollgremium ist die Konsequenz des eigenen Handelns."

In einem zweiten am Donnerstag entschiedenen Verfahren wies der bayerische Verfassungsgerichtshof eine Klage im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen 2022 zurück. Die AfD sah durch ein Dokument des Wirtschaftsministeriums für den Haushaltsausschuss das Neutralitätsgebot verletzt und ihre Mitwirkungsrechte beeinträchtigt. Die mit der Klage verbundenen Anträge seien sämtlich unzulässig, entschied das Gericht.

F.Abruzzese--PV

Empfohlen

Bas-Rücktritt: SPD-Generalsekretär Klüssendorf sieht Koalition nicht gefährdet

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf sieht die Koalition auch nach dem Rücktritt von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und ihren Vorwürfen gegen die Union nicht gefährdet. "Ich sehe sie nicht so zerrüttet, als dass wir nicht diese Baustellen, die wir gemeinsam haben, jetzt auch wieder gemeinsam schließen könnten", sagte Klüssendorf am Dienstag im ZDF-"Morgenmagazin".

Spaniens König Felipe VI. besucht Exklave Ceuta in Nordafrika

Der spanische König Felipe VI. und Königin Letizia besuchen am Dienstag die spanische Exklave Ceuta in Nordafrika. Ende Juli waren mehr als 70.000 Menschen aus Marokko zu Fuß oder schwimmend nach Ceuta gelangt, es gab dutzende Tote. Die meisten kehrten zwar nach Marokko zurück oder wurden zurückgebracht. Tausende Migranten blieben aber in der nur 18 Quadratkilometer großen Exklave, wo sie auf der Straße oder an Stränden schlafen.

Wadephul nimmt an internationalem Sicherheitsforum in Warschau teil

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) nimmt am Dienstag an einem internationalen Sicherheitsforum in Warschau teil. Beim Warsaw Security Forum (WSF) will der Minister zusammen mit seinen Kollegen aus Polen, Großbritannien und Norwegen über die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die Sicherheit in Europa diskutieren, wie das Auswärtige Amt ankündigte.

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Privilegien von Firmenerben

Das Bundesverfassungsgericht prüft am Dienstag (10.00 Uhr) in Karlsruhe die Privilegien für Firmenerben. Wer betriebliches Vermögen erbt, muss meist deutlicher weniger Steuern darauf zahlen als die Erben von Privatvermögen, teilweise wird die Steuer auch ganz erlassen. Darum zog ein Erbe vor Gericht. Dieses will herausfinden, ob die unterschiedliche Behandlung vom Grundgesetz gedeckt ist. (Az. 1 BvR 804/22)

Textgröße ändern: