Pallade Veneta - Nach Wahlrechtsurteil: Streit um mögliche Gesetzesänderungen

Nach Wahlrechtsurteil: Streit um mögliche Gesetzesänderungen


Nach Wahlrechtsurteil: Streit um mögliche Gesetzesänderungen
Nach Wahlrechtsurteil: Streit um mögliche Gesetzesänderungen / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Nach dem Wahlrechtsurteil des Verfassungsgerichts bleibt die Frage ungeklärt, ob es noch vor der Bundestagswahl zu einer Gesetzesänderung kommt. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese sagte am Mittwoch, er sehe keine Eile. Die von Karlsruhe verlangte Änderung beim Wahlrecht könne auch in der nächsten Legislaturperiode erfolgen. Die Union beharrte auf umfangreichen Korrekturen.

Textgröße ändern:

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition von 2023 am Dienstag als "überwiegend verfassungsgemäß" eingestuft. Sie soll verhindern, dass die Zahl der Abgeordneten im Bundestag weiter stetig wächst und auf 630 begrenzt wird. Derzeit sind es 733.

Für unzulässig erklärte Karlsruhe aber die vorgesehene Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel. Sie ermöglicht es auch Parteien, die an der Fünf-Prozent scheitern, nach dem Anteil ihrer Zweitstimmen in den Bundestag einzuziehen. Voraussetzung ist, dass die Parteien mindestens drei Direktmandate erzielen.

Karlsruhe setzte mit der Entscheidung die Grundmandatsklausel wieder in Kraft. Damit gilt sie auch ohne weitere Gesetzesänderung bis auf Weiteres.

"Das Wahlrecht steht für die nächste Bundestagswahl", sagte Wiese dazu im Deutschlandfunk. Karlsruhe habe dem Gesetzgeber Zeit gegeben, geforderte Änderungen per Gesetz erst in der nächsten Legislaturperiode umzusetzen. "Hier besteht keine Eilbedürftigkeit."

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hatte am Dienstag der "Rheinischen Post" gesagt, es sei offen, ob es vor der Bundestagswahl noch gesetzgeberische Schritte geben werde. Er verwies dabei auf laufende Abstimmungen innerhalb der Ampel-Koalition und bot auch der Union Gespräche an.

Wiese verwies darauf, dass die Karlsruher Richter mehrere Möglichkeiten genannt haben, um die Auswirkungen der Fünf-Prozent-Hürde abzumildern. Neben der Grundmandatsklausel gehöre dazu auch die Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde sowie eine Listenverbindung zwischen CDU und CSU, die derzeit bei Wahlen in Deutschland als getrennte Parteien antreten. Deshalb muss die CSU bundesweit über die Fünf-Prozent-Hürde kommen, obwohl sie nur in Bayern wählbar ist.

Nicht moniert wurde von den Karlsruher Richterinnen und Richtern die sogenannte Zweitstimmendeckung. Demnach erhält eine Partei künftig nur so viele Direktmandate, wie durch ihren Zweitstimmenanteil gedeckt sind. Dies kann in Zukunft dazu führen, dass Direktkandidaten nicht in den Bundestag einziehen, obwohl sie in einem Wahlkreis gewonnen haben.

"Selbstverständlich muss der Sieger eines Wahlkreises sein gewonnenes Mandat auch im Deutschen Bundestag antreten können", betonte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstagausgabe). "Alles andere würde das Vertrauen in unser Wahlsystem gefährden."

"Direkt gewählte Abgeordnete gehören ins Parlament", sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber der Zeitung. Dieser Punkt ist aus Sicht seiner Partei unverhandelbar, sollten sie in der kommenden Legislaturperiode Teil der Bundesregierung sein.

SPD-Chefin Saskia Esken kritisierte, dass CSU-Chef Markus Söder die Forderung nach Änderungen in diesem Bereich zur Bedingung für eine Koalition nach der Bundestagswahl gemacht habe. "Wenn Söder die nun erfolgreiche Reform der 'Ampel' rückgängig machen will, nimmt er in Kauf, dass der Bundestag weiter auf über 800 Mandate anwächst", sagte sie den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Mittwoch.

F.Abruzzese--PV

Empfohlen

Klingbeil lässt erneute Kandidatur für SPD-Spitze offen

Nach dem Rücktritt von Bärbel Bas als Bundesarbeitsministerin und SPD-Parteichefin lässt sich der Co-Parteivorsitzende Lars Klingbeil eine erneute Kandidatur für die Parteispitze offen. "Ich weiß doch, welche Kritik es auch gibt", sagte Klingbeil am Montag im "heute journal" im ZDF. "Da geht es nicht um mich, und es geht auch nicht darum, dass ich am Amt klebe, sondern es geht um die bestmögliche Aufstellung."

Gericht gestattet Flávio Bolsonaro Besuch seines inhaftierten Vaters wieder

Der rechtsgerichtete brasilianische Präsidentschaftskandidat Flávio Bolsonaro darf seinen Vater, den verurteilten Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro, wieder im Hausarrest besuchen - solange er ihn nicht in den Wahlkampf einbezieht. Der Oberste Gerichtshof Brasiliens genehmigte am Montag eine Wiederaufnahme der Besuche. Wie aus dem Urteil hervorgeht, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, dürfen die Besuche aber keinem "politischen oder wahlbezogenen Zweck" dienen.

Brand in Starlink-Station in Polen: Tusk gibt zwei Festnahmen in Deutschland bekannt

Nach einem Brand in einer Anlage des Satelliten-Kommunikationssystems Starlink in Polen hat Regierungschef Donald Tusk die Festnahme von zwei Verdächtigen in Deutschland bekanntgegeben. Die deutsche Polizei habe die beiden türkischen Staatsbürger im Auftrag der polnischen Behörden festgenommen, erklärte Tusk am Montag im Onlinedienst X. Sie stehen demnach im Verdacht, die Starlink-Station in der zentralpolnischen Region Masowien in Brand gesetzt zu haben. Tusk sprach von einem "weiteren Akt hybrider Kriegsführung".

Ukraine-Krieg: Merz telefoniert mit Selenskyj

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat am Montag mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj telefoniert. Dieser habe Merz über die massiven russischen Luftangriffe auf zivile Ziele und die ukrainische Energieinfrastruktur am vergangenen Wochenende informiert, erklärte das Kanzleramt. Der Bundeskanzler bekräftigte demnach "die Solidarität Deutschlands mit den Ukrainerinnen und Ukrainern".

Textgröße ändern: