Pallade Veneta - Staatsfolter in Syrien: BGH bestätigt lebenslange Haft für Geheimdienstmitarbeiter

Staatsfolter in Syrien: BGH bestätigt lebenslange Haft für Geheimdienstmitarbeiter


Staatsfolter in Syrien: BGH bestätigt lebenslange Haft für Geheimdienstmitarbeiter
Staatsfolter in Syrien: BGH bestätigt lebenslange Haft für Geheimdienstmitarbeiter / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Die lebenslange Freiheitsstrafe für einen früheren syrischen Geheimdienstmitarbeiter wegen Staatsfolter ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte ein entsprechendes Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG) von Anfang 2022, wie er am Montag in Karlsruhe mitteilte. Der Offizier war 2014 nach Deutschland eingereist und später wegen seiner Beteiligung an schweren Gewalt- und Sexualverbrechen in einem von ihm geleiteten Gefängnis in Syrien zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. (Az. 3 StR 454/22)

Textgröße ändern:

Hintergrund der Staatsfolter war die gewaltsame Zerschlagung von Protesten in Syrien durch die syrischen Sicherheitsbehörden ab April 2011. Nach der Anordnung der Regierung unter Staatspräsident Bashar al-Assad, die Protestbewegung gewaltsam im Keim zu ersticken, wurden Tausende Menschen festgenommen, gefoltert und teilweise getötet.

Das OLG sah als erwiesen an, dass der frühere Geheimdienstmitarbeiter für die Führung des Gefängnisses in der syrischen Hauptstadt Damaskus zuständig war. Demnach waren zwischen April 2011 und September 2012 mindestens 4000 Häftlinge in dem Gefängnis inhaftiert. In dieser Zeit habe es nahezu keine Vernehmung ohne Folter gegeben. Mindestens 27 Menschen starben wegen der Folter und der desolaten Haftbedingungen, darunter auch ein Kind.

Der frühere Geheimdienstmitarbeiter trug dabei wesentlich zur Aufrechterhaltung der Folterpraktiken bei. Folter und Gewaltanwendung bis hin zu sexuellen Übergriffen waren gewollt, um Inhaftierte einzuschüchtern und Aussagen zu erpressen, wie das OLG feststellte. Todesfälle nahm der Mann als Folge der Misshandlungen und der Haftbedingungen in Kauf.

Verurteilt wurde der frühere Geheimdienstmitarbeiter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Konkret handelte es sich laut Urteil um Tötung, Folter, schwerwiegende Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Tateinheit mit Mord und weiteren Delikten.

Der Angeklagte hatte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil und nahm den Angaben zufolge geringe Änderungen mit Blick auf die Sexualstraftaten vor, die jedoch die lebenslange Freiheitsstrafe nicht beeinflussten. Rechtsfehler sah der BGH keine. Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.

Y.Destro--PV

Empfohlen

Gericht gestattet Flávio Bolsonaro Besuch seines inhaftierten Vaters wieder

Der rechtsgerichtete brasilianische Präsidentschaftskandidat Flávio Bolsonaro darf seinen Vater, den verurteilten Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro, wieder im Hausarrest besuchen - solange er ihn nicht in den Wahlkampf einbezieht. Der Oberste Gerichtshof Brasiliens genehmigte am Montag eine Wiederaufnahme der Besuche. Wie aus dem Urteil hervorgeht, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, dürfen die Besuche aber keinem "politischen oder wahlbezogenen Zweck" dienen.

Brand in Starlink-Station in Polen: Tusk gibt zwei Festnahmen in Deutschland bekannt

Nach einem Brand in einer Anlage des Satelliten-Kommunikationssystems Starlink in Polen hat Regierungschef Donald Tusk die Festnahme von zwei Verdächtigen in Deutschland bekanntgegeben. Die deutsche Polizei habe die beiden türkischen Staatsbürger im Auftrag der polnischen Behörden festgenommen, erklärte Tusk am Montag im Onlinedienst X. Sie stehen demnach im Verdacht, die Starlink-Station in der zentralpolnischen Region Masowien in Brand gesetzt zu haben. Tusk sprach von einem "weiteren Akt hybrider Kriegsführung".

Ukraine-Krieg: Merz telefoniert mit Selenskyj

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat am Montag mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj telefoniert. Dieser habe Merz über die massiven russischen Luftangriffe auf zivile Ziele und die ukrainische Energieinfrastruktur am vergangenen Wochenende informiert, erklärte das Kanzleramt. Der Bundeskanzler bekräftigte demnach "die Solidarität Deutschlands mit den Ukrainerinnen und Ukrainern".

Vorfall in Fairford: USA und Verbündete verurteilen "gewaltsame Angriffe" des Iran

Nach dem Zwischenfall auf einem britischen Luftwaffenstützpunkt Ende September haben die USA und ihre Verbündeten, darunter auch Deutschland, "auf das Schärfste Irans Einsatz gewaltsamer Angriffe" verurteilt. Dabei gehe es um "Taten tödlicher Anschlagsplanung, Brandstiftung, Sabotage, Cyberangriffe und andere hybride Aktivitäten gegen uns und unsere Partner", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung, die am Montag vom US-Außenministerium veröffentlicht wurde.

Textgröße ändern: