Pallade Veneta - Verwaltungsgericht kippt Stadtratsbeschluss gegen Kooperation mit AfD-Mitglied

Verwaltungsgericht kippt Stadtratsbeschluss gegen Kooperation mit AfD-Mitglied


Verwaltungsgericht kippt Stadtratsbeschluss gegen Kooperation mit AfD-Mitglied
Verwaltungsgericht kippt Stadtratsbeschluss gegen Kooperation mit AfD-Mitglied / Foto: Ronny HARTMANN - AFP/Archiv

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat einen Grundsatzbeschluss des Stadtrats von Kaarst gegen eine Zusammenarbeit mit einem Vertreter der AfD für rechtswidrig erklärt. Nach Gerichtsangaben vom Montag darf das oberste Verwaltungsorgan der Gemeinde keinen Beschluss fassen, der ein Mitglied "nach außen wahrnehmbar in seinem Statusrecht als Ratsmitglied herabsetzt und zu einem Ratsmitglied zweiter Klasse macht".

Textgröße ändern:

Alle Mitglieder hätten einen Rechtsanspruch darauf, vom Rat als "Gesamtorgan" formal gleich behandelt zu werden, führten die Richter aus. Das gelte unabhängig von politischen Ausrichtungen.

Das Urteil bezieht sich auf einen knapp zwei Jahre alten Beschluss des Kaarster Stadtrats. Ende Juni 2020 nahm das Kommunalparlament nach Angaben des Gerichts einen Antrag der Grünen an, der gegen ein AfD-Ratsmitglied gerichtet war. Sämtliche Fraktionen und andere Mitglieder schlossen darin aus, mit dem Abgeordneten zu kooperieren, der seinerzeit als Einzelabgeordneter die AfD vertrat.

Der frühere AfD-Vertreter, der den Stadtrat im Herbst 2020 wieder verließ, ging dagegen vor. Nachdem sowohl die damalige Kaarster Bürgermeisterin als auch die Kommunalaufsichtsbehörde des Landes ein Einschreiten abgelehnt hatten, klagte er vor dem Verwaltungsgericht. Gegen dessen Entscheidung kann noch per Beschwerde vorgegangen werden, über deren Annahme das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Das Verwaltungsgericht begründete sein Urteil mit grundsätzlichen Erwägungen. Es müsse eine "rechtliche Grenze" gezogen werden, um zu verhindern, dass eine Mehrheit im Rat "einzelne politisch unliebsame Ratsmitglieder" öffentlich bloßstelle und durch in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse ausgrenze. Stattdessen müsse sie die politische Auseinandersetzung im Kommunalparlament "in der Sache" suchen. Der fragliche Beschluss sei nicht zulässig.

C.Conti--PV

Empfohlen

Trump: Putin will Nato nicht angreifen - Gesandte mit Ukraine-Plan unterwegs

US-Präsident Donald Trump hält nach den deutschen Vorwürfen gegen Russland wegen des versuchten Drohnen-Anschlags am Flughafen Leipzig an seiner Einschätzung fest, dass Kreml-Chef Wladimir Putin keinen Angriff auf Nato-Gebiet plant. "Ich spreche mit ihm. Ich kenne ihn sehr gut. Putin will kein Nato-Gebiet angreifen", sagte Trump am Freitag im Weißen Haus auf die Frage eines AFP-Reporters.

Vor Abschied bei der UNO: Baerbock fordert erneut UN-Generalsekretärin

Die frühere Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat sich wenige Tage vor ihrem Ausscheiden als Präsidentin der UN-Generalversammlung noch einmal für eine Frau an der Spitze der Vereinten Nationen stark gemacht. Dies sei ein "Testfall für die Glaubwürdigkeit der Organisation", erklärte Baerbock am Freitag in New York. Bislang waren ausschließlich Männer UN-Generalsekretär.

Meloni feiert Amtszeit-Rekord und stimmt auf Wahlkampf 2027 ein

Mit einer Kundgebung in der Hafenstadt Bari hat die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni den Amtszeit-Rekord ihrer Regierung gefeiert und zugleich den Blick auf die Parlamentswahl 2027 gerichtet. "Stabilität ist kein Rekord, den man zur Schau stellt, sondern die Voraussetzung dafür, dass eine Nation planen, entscheiden, ihre Verpflichtungen einhalten und respektiert werden kann", erklärte die 49-jährige Vorsitzende der ultrarechten Fratelli d'Italia (FdI) im Onlinedienst X.

Angriff am helllichten Tag: Russische Drohne trifft Geheimdienst-Zentrale in Kiew

Am helllichten Tag ist der Sitz des ukrainischen Inlandsgeheimdienstes SBU im Zentrum von Kiew von einer russischen Drohne getroffen worden. Der Angriff am Freitag habe "direkt" auf das Büro des Geheimdienstchefs gezielt, erklärte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj im Onlinedienst Telegram. Nach Behördenangaben wurden zwölf Menschen verletzt. Der Angriff erfolgte kurz vor einem Besuch der US-Gesandten Steve Witkoff und Jared Kushner in Kiew.

Textgröße ändern: