Pallade Veneta - Trump nominiert Matt Gaetz für den Posten des Justizministers

Trump nominiert Matt Gaetz für den Posten des Justizministers


Trump nominiert Matt Gaetz für den Posten des Justizministers
Trump nominiert Matt Gaetz für den Posten des Justizministers / Foto: Kamil Krzaczynski - AFP/Archiv

Der künftige US-Präsident Donald Trump hat den loyalen Gefolgsmann Matt Gaetz für das Amt des Justizministers nominiert. Es gebe nur wenige Themen in den USA, die wichtiger seien, als der "parteiischen Nutzung des Justizwesens als Waffe ein Ende zu setzen", erklärte Trump am Mittwoch in Onlinediensten.

Textgröße ändern:

Der 42-jährige Kongressabgeordnete und Rechtsaußenpolitiker aus Florida gilt als einer der getreuesten Gefolgsleute des Rechtspopulisten. Gaetz ist einer der vehementen Verteidiger Trumps in den gegen ihn gerichteten Strafverfahren und unterstützte ihn bereits in seiner ersten Amtszeit (2017-2021) bei den gegen ihn gerichteten Amtsenthebungsverfahren.

Als Justizminister kommt ihm angesichts der juristischen Probleme des künftigen Präsidenten eine zentrale Bedeutung zu. Trump ist in drei Strafverfahren angeklagt, unter anderem wegen Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit seiner Falschbehauptung über angeblichen Betrug bei seiner Wahlniederlage 2020.

Zwei der Verfahren auf Bundesebene wurden von dem Sonderermittler Jack Smith angestrengt. Trump könnte seinen Justizminister anweisen, Smith zu entlassen. Die Verfahren selbst kann er als Präsident einstellen lassen. Ein drittes Verfahren im Bundesstaat Georgia, in dem es ebenfalls um Trumps Versuche geht, das Wahlergebnis von 2020 zu kippen, dürfte auf Eis gelegt werden.

Im Prozess um die Schweigegeldzahlung an eine Pornodarstellerin wurde Trump im Mai wegen Fälschung von Geschäftsunterlagen in New York schuldig gesprochen. Das Strafmaß steht in diesem Verfahren noch aus. Die Anwälte Trumps haben die Einstellung des Verfahrens beantragt und verweisen zur Begründung auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, die US-Präsidenten weitgehende Immunität vor Strafverfolgung zubilligt.

O.Pileggi--PV

Empfohlen

Sicherheitskreise vermuten russische Kampagne hinter Falschvideo zu Merz-Rücktritt

Deutsche Sicherheitsbehörden vermuten eine russische Kampagne hinter einem jüngst verbreiteten Falschvideo zu einem angeblich bevorstehenden Rücktritt von Kanzler Friedrich Merz (CDU). "Urheber ist wahrscheinlich Storm 1516", hieß es am Freitag aus Sicherheitskreisen gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Das Propagandanetzwerk, das vom russischen Militärgeheimdienst GRU unterstützt werden soll, war im Dezember von der Bundesregierung bereits für Desinformationskampagnen während der Bundestagswahl verantwortlich gemacht worden.

Frankreichs Außenminister Barrot kündigt Reaktion auf russische Wahlkampf-Einmischung an

Angesichts verstärkter Einmischung Russlands in den Präsidentschaftswahlkampf in Frankreich hat der französische Außenminister Jean-Noël Barrot scharfe Gegenmaßnahmen angekündigt. Die Regierung in Paris werde acht Monate vor der Wahl "keinen Versuch ausländischer Einmischung in seine demokratischen Debatten dulden, geschweige denn in seine Wahlprozesse", erklärte Barrot am Freitag im Onlinedienst X.

Medien: Türkischer Präsident Erdogan zu Dreiergipfel in Saudi-Arabien eingetroffen

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan ist laut saudiarabischen Medienberichten zu einem Dreier-Gipfel mit Vertretern Saudi-Arabiens und Pakistans in der saudiarabischen Stadt Dschidda eingetroffen. Erdogan kam am Freitag in der Hafenstadt am Roten Meer an, wie der saudiarabische Fernsehsender Alechbarija berichtete. Dort will er nach Angaben aus saudiarabischen Regierungs- und Armeekreisen mit dem saudiarabischen Kronprinzen Mohammed bin Salman und dem pakistanischen Regierungschef Shebaz Sharif einen Verteidigungspakt schließen.

Urteil: Nähe zu Muslimbruderschaft kann Verbeamtung entgegenstehen

Die ehrenamtliche Arbeit für eine Moschee der islamistischen Muslimbrüderschaft kann einem Gerichtsurteil zufolge der Übernahme in das Beamtenverhältnis entgegenstehen. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe und wies damit die Klage einer Mitarbeiterin der städtischen Ausländerbehörde ab, wie das Gericht am Freitag in der baden-württembergischen Stadt mitteilte.

Textgröße ändern: