Pallade Veneta - Bundesgerichtshof bestätigt in Hamburg verhängte Haftstrafe gegen IS-Rückkehrerin

Bundesgerichtshof bestätigt in Hamburg verhängte Haftstrafe gegen IS-Rückkehrerin


Bundesgerichtshof bestätigt in Hamburg verhängte Haftstrafe gegen IS-Rückkehrerin
Bundesgerichtshof bestätigt in Hamburg verhängte Haftstrafe gegen IS-Rückkehrerin / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag die Strafe gegen eine IS-Rückkehrerin bestätigt, die in Hamburg zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Die heute 32-Jährige war 2014 mit ihrer damals erst ein Jahr alten Tochter nach Syrien gereist. Dort lebte sie mit ihrem Mann, einem IS-Kämpfer, in einem von der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) kontrollierten Gebiet, wie das Oberlandesgericht der Hansestadt im Februar feststellte. (Az. 3 StR 189/24)

Textgröße ändern:

Auch die Frau sei dem IS beigetreten. Sie habe außerdem die ihr vom IS zugedachte Rolle und damit Haushalt und ideologische Kindererziehung übernommen. Dabei habe sie sich den Regeln und Befehlen der Organisation unterworfen. Die Familie sei vom IS alimentiert worden.

Nachdem der Mann von einer Drohne getötet worden war, heiratete die Frau dem Urteil zufolge einen anderen IS-Kämpfer. Später ließ sie sich scheiden. Als sich abgezeichnet habe, dass ihr Wohnort Rakka noch intensiver angegriffen werde, sei sie mit ihren inzwischen drei Kindern in eine andere IS-Hochburg in Syrien gezogen und bis August 2017 dort geblieben. 2018 kehrte sie über die Türkei nach Deutschland zurück.

Das Oberlandesgericht sprach sie der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen schuldig, davon in einem Fall in Tateinheit mit Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht für ihre Tochter. Dagegen legte die Angeklagte Revision beim BGH ein.

Dieser ließ die Strafe nun bestehen. Er änderte aber den Schuldspruch und gleichzeitig auch seine Rechtsprechung. Das Oberlandesgericht war im Einklang mit der bisherigen BGH-Rechtsprechung davon ausgegangen, dass hier zwei gleichzeitig abzuurteilende Fälle von Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung vorlägen. In einem davon sei zusätzlich die Fürsorge- und Erziehungspflicht verletzt worden. Das Oberlandesgericht bildete also eine Gesamtstrafe.

Der BGH entschied aber nun, dass alle Betätigungen des Mitglieds für die terroristische Vereinigung grundsätzlich zu einer einzigen Tat verbunden werden. Darum änderte er den Schuldspruch gegen die IS-Rückkehrerin, ließ die vorherige Gesamtstrafe aber in gleicher Höhe als Einzelstrafe bestehen.

Y.Destro--PV

Empfohlen

Frankreichs Außenminister Barrot kündigt Reaktion auf russische Wahlkampf-Einmischung an

Angesichts verstärkter Einmischung Russlands in den Präsidentschaftswahlkampf in Frankreich hat der französische Außenminister Jean-Noël Barrot scharfe Gegenmaßnahmen angekündigt. Die Regierung in Paris werde acht Monate vor der Wahl "keinen Versuch ausländischer Einmischung in seine demokratischen Debatten dulden, geschweige denn in seine Wahlprozesse", erklärte Barrot am Freitag im Onlinedienst X.

Medien: Türkischer Präsident Erdogan zu Dreiergipfel in Saudi-Arabien eingetroffen

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan ist laut saudiarabischen Medienberichten zu einem Dreier-Gipfel mit Vertretern Saudi-Arabiens und Pakistans in der saudiarabischen Stadt Dschidda eingetroffen. Erdogan kam am Freitag in der Hafenstadt am Roten Meer an, wie der saudiarabische Fernsehsender Alechbarija berichtete. Dort will er nach Angaben aus saudiarabischen Regierungs- und Armeekreisen mit dem saudiarabischen Kronprinzen Mohammed bin Salman und dem pakistanischen Regierungschef Shebaz Sharif einen Verteidigungspakt schließen.

Urteil: Nähe zu Muslimbruderschaft kann Verbeamtung entgegenstehen

Die ehrenamtliche Arbeit für eine Moschee der islamistischen Muslimbrüderschaft kann einem Gerichtsurteil zufolge der Übernahme in das Beamtenverhältnis entgegenstehen. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe und wies damit die Klage einer Mitarbeiterin der städtischen Ausländerbehörde ab, wie das Gericht am Freitag in der baden-württembergischen Stadt mitteilte.

Regierung und Opposition in Venezuela nehmen offiziellen Dialog auf - ohne Machado

Regierung und Opposition in Venezuela haben offiziell einen von den USA vermittelten Dialog aufgenommen - allerdings ohne Oppositionsführerin und Friedensnobelpreisträgerin María Corina Machado. Am Ende der ersten Sitzung am Donnerstag (Ortszeit) teilten beide Seiten in Onlinediensten mit, sie würden eine "politische, friedliche, demokratische und verfassungsgemäße Lösung" anstreben. Die Delegation der Opposition wird von der lange im Exil lebenden Ex-Abgeordneten Dinorah Figuera angeführt.

Textgröße ändern: