Pallade Veneta - Israel warnt nach Hisbollah-Beschuss vor Scheitern der Waffenruhe im Libanon

Israel warnt nach Hisbollah-Beschuss vor Scheitern der Waffenruhe im Libanon


Israel warnt nach Hisbollah-Beschuss vor Scheitern der Waffenruhe im Libanon
Israel warnt nach Hisbollah-Beschuss vor Scheitern der Waffenruhe im Libanon / Foto: Jalaa MAREY - AFP

Knapp eine Woche nach Beginn der Waffenruhe zwischen Israel und der Hisbollah-Miliz im Libanon hat Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu die Hisbollah einer "schwerwiegenden Verletzung" der Waffenruhe beschuldigt. Er kündigte eine Antwort "mit aller Kraft" an. Am Montagabend hatte das israelische Militär dutzende Ziele der pro-iranischen Miliz angegriffen - nach eigenen Angaben als Reaktion auf Beschuss durch die Hisbollah.

Textgröße ändern:

Auch der israelische Verteidigungsminister Israel Katz drohte mit schweren Konsequenzen, sollte die Waffenruhe mit der pro-iranischen Hisbollah scheitern. Israel werde im Falle einer erneuten Eskalation des Konflikts "mit noch größerer Kraft vorgehen und noch tiefer" in den Libanon eindringen, sagte Katz am Dienstag bei einem Truppenbesuch. Es werde "keine Immunität für den libanesischen Staat mehr geben", Israel werde nicht mehr zwischen dem Libanon "und der Hisbollah unterscheiden", sagte Katz weiter.

Die Luftwaffe habe "Hisbollah-Terroristen, dutzende Abschussrampen und terroristische Infrastruktur im gesamten Libanon getroffen", erklärte die Armee am Montagabend. Das libanesische Gesundheitsministerium meldete mindestens neun Todesopfer durch israelische Angriffe auf zwei Dörfer im Südlibanon. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurden fünf Menschen in dem Dorf Haris getötet sowie zwei weitere verletzt. Im Dorf Tallus starben demnach vier Menschen durch israelischen Beschuss, ein weiterer erlitt Verletzungen.

Die Hisbollah hatte am Montag erstmals seit Inkrafttreten der Waffenruhe vergangene Woche eine israelische Stellung angegriffen. Die Hisbollah bekannte sich zu einem Angriff auf eine israelische Stellung auf den Scheba-Farmen, die von Israel als Har Dov bezeichnet werden und die in einem zwischen Israel und dem Libanon umstrittenen Gebiet am nördlichen Rand der Golanhöhen liegen.

In dem etwa 30 Quadratkilometer großen Gebiet an der Grenze von Israel, Libanon und Syrien waren im Jahr 2006 zwei israelische Soldaten entführt worden, dies löste damals den zweiten Libanon-Krieg aus.

Die israelische Armee hatte zuvor erklärt, dass die Hisbollah zwei Geschosse auf das Gebiet abgefeuert habe. Es sei niemand verletzt worden.

Die Waffenruhe ist seit Mittwoch in Kraft. Sie war nach mehr als einem Jahr zunehmend heftiger Kämpfe unter internationaler Vermittlung zustandegekommen. Israel hatte jedoch angekündigt, weiter gegen Bedrohungen aus dem Libanon vorzugehen, "falls die Hisbollah gegen das Abkommen verstößt und versucht, sich wieder zu bewaffnen". Die israelische Armee führte seitdem vereinzelte Angriffe auf Hisbollah-Stellungen aus, von denen aus ihrer Sicht Verstöße gegen die Waffenruhe ausgingen.

Der israelische Außenminister Gideon Saar wies am Montag Vorwürfe zurück, Israel verletze seinerseits die Waffenruhe. Er reagierte damit auf Kritik seines französischen Kollegen Jean-Noël Barrot. Dieser hatte in einem Telefonat mit Saar an die "Notwendigkeit" erinnert, "dass alle Seiten die Waffenruhe im Libanon respektieren".

Die von den USA und Frankreich vermittelte Waffenruhe-Vereinbarung sieht vor, dass die israelische Armee den Südlibanon innerhalb von 60 Tagen schrittweise verlässt. Die Hisbollah soll sich ihrerseits aus dem Grenzgebiet bis hinter den etwa 30 Kilometer nördlich der Grenze gelegenen Fluss Litani zurückziehen und ihre militärischen Stützpunkte auflösen. Lediglich die libanesische Armee und UN-Blauhelme der Friedensmission Unifil sollen vor Ort verbleiben.

Die Hisbollah hatte ihre Zustimmung zu der Vereinbarung nicht mehr wie zuvor an eine Waffenruhe im Gazastreifen geknüpft. Nach dem Großangriff der dort herrschenden Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hatte die Hisbollah mit regelmäßigen Raketenangriffen vom Libanon aus eine zweite Front gegen Israel eröffnet.

Als Reaktion beschoss Israel immer wieder Hisbollah-Ziele im Nachbarland. Seit Mitte September hatte die israelische Armee ihre Angriffe dann deutlich verstärkt, zudem startete sie Ende September Bodeneinsätze im Südlibanon.

H.Ercolani--PV

Empfohlen

Medien: Ukrainisches Flugzeug in Leipzig neben Drohne war mit Munition beladen

Eines der ukrainischen Flugzeuge, neben dem in Leipzig die Sprengstoff-Drohne gefunden wurde, war einem Medienbericht zufolge mit militärischer Munition beladen. Diese sei offenbar kurz zuvor aus Frankreich nach Leipzig transportiert worden und für den Weitertransport vorgesehen gewesen, berichteten am Donnerstag NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung" (SZ). Die Medien beziehen sich dabei auf einen vertraulichen Bericht der Polizei.

Schauspielerin Iris Berben bekommt Deutschen Kulturpolitikpreis

Die Schauspielerin Iris Berben wird mit dem Deutschen Kulturpolitikpreis ausgezeichnet. Die Verleihung durch den Deutschen Kulturrat findet am 24. September in Berlin statt, wie die Organisatoren am Donnerstag in der Hauptstadt mitteilten. Die Laudatio hält der Pianist Igor Levit.

Wahl-O-Mat zu Landtagswahl in Sachsen-Anhalt gestartet

Rund einen Monat vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ist der sogenannte Wahl-O-Mat online gestartet. Nutzerinnen und Nutzer können ihre eigenen Positionen zu 38 politischen Thesen mit denen der 15 zur Wahl zugelassenen Parteien abgleichen. Das von der Bundeszentrale für politische Bildung entwickelte digitale Angebot soll Wahlberechtigten bei der Entscheidungsfindung helfen.

Bundesverfassungsgericht: Bundestag muss "zeitnah" über Wahleinsprüche entscheiden

Der Bundestag muss nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts "zeitnah" über Wahleinsprüche entscheiden. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss erklärten die Karlsruher Richter, es sei nicht ersichtlich, warum das Parlament die für die Wahlprüfung erforderlichen Schritte nicht unverzüglich nach seiner Konstituierung einleitete. Eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Fünf-Prozent-Sperrklausel, um die es hauptsächlich in dem Verfahren ging, verwarf der Zweite Senat. (2 BvC 20/26)

Textgröße ändern: