Pallade Veneta - Baerbock offen für Eurobonds zur Verteidigung gegen Russland

Baerbock offen für Eurobonds zur Verteidigung gegen Russland


Baerbock offen für Eurobonds zur Verteidigung gegen Russland
Baerbock offen für Eurobonds zur Verteidigung gegen Russland / Foto: JOHN THYS - AFP

Zur Verteidigung gegen Russland hat sich Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) offen für die Aufnahme neuer EU-Gemeinschaftsschulden gezeigt. Diese sogenannten Euro-Bonds müsse man "intensiv diskutieren", sagte Baerbock am Mittwoch am Rande des Nato-Außenministertreffens in Brüssel. Sie verwies auf das Vorbild der Corona-Pandemie, als die EU einen Fonds von 800 Milliarden Euro aufgelegt hatte, um die Wirtschaft vor dem Zusammenbruch zu bewahren.

Textgröße ändern:

Was Europa in der Pandemie oder der Euro-Schuldenkrise hinbekommen habe "sollte auch bei der Friedenssicherung möglich sein", betonte Baerbock. Der entlassene Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte solchen Gemeinschaftsschulden immer wieder eine Absage erteilt. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte sich vor dem Koalitionsbruch ebenfalls skeptisch geäußert und verwies auf die noch nicht vollständig ausgegebenen Gelder aus dem Corona-Fonds.

Um Europa gegen Russland abzusichern, sind nach Angaben der EU-Kommission Zusatzmittel von rund 500 Milliarden Euro binnen zehn Jahren nötig. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will dafür unter anderem neue Eigenmittel prüfen, zu denen etwa Zölle gehören.

Finnland sprach sich bei dem Außenministertreffen erneut dafür aus, das gesamte in der EU eingefrorene russische Vermögen zugunsten der Ukraine zu nutzen. Die finnische Außenministerin begründete dies mit dem großen "Leid", das Russland mit seinem Angriffskrieg im Nachbarland auslöst. Der spanische Außenminister José Manuel Albares bezeichnete den Vorschlag als "legitim". Russland hatte die EU vor "Diebstahl" gewarnt.

Baerbock verwies dagegen auf "rechtliche Fragen". Die EU hat seit der Vollinvasion in der Ukraine 2022 schätzungsweise 300 Milliarden Euro an russischem Vermögen eingefroren. Bisher nutzt sie wegen rechtlicher Bedenken aus Deutschland oder Luxemburg nur die Zinsgewinne aus diesem Vermögen für militärische und zivile Hilfe an die Ukraine. Die Zinserlöse betragen rund drei Milliarden Euro jährlich.

P.Colombo--PV

Empfohlen

Medien: Ukrainisches Flugzeug in Leipzig neben Drohne war mit Munition beladen

Eines der ukrainischen Flugzeuge, neben dem in Leipzig die Sprengstoff-Drohne gefunden wurde, war einem Medienbericht zufolge mit militärischer Munition beladen. Diese sei offenbar kurz zuvor aus Frankreich nach Leipzig transportiert worden und für den Weitertransport vorgesehen gewesen, berichteten am Donnerstag NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung" (SZ). Die Medien beziehen sich dabei auf einen vertraulichen Bericht der Polizei.

Schauspielerin Iris Berben bekommt Deutschen Kulturpolitikpreis

Die Schauspielerin Iris Berben wird mit dem Deutschen Kulturpolitikpreis ausgezeichnet. Die Verleihung durch den Deutschen Kulturrat findet am 24. September in Berlin statt, wie die Organisatoren am Donnerstag in der Hauptstadt mitteilten. Die Laudatio hält der Pianist Igor Levit.

Wahl-O-Mat zu Landtagswahl in Sachsen-Anhalt gestartet

Rund einen Monat vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ist der sogenannte Wahl-O-Mat online gestartet. Nutzerinnen und Nutzer können ihre eigenen Positionen zu 38 politischen Thesen mit denen der 15 zur Wahl zugelassenen Parteien abgleichen. Das von der Bundeszentrale für politische Bildung entwickelte digitale Angebot soll Wahlberechtigten bei der Entscheidungsfindung helfen.

Bundesverfassungsgericht: Bundestag muss "zeitnah" über Wahleinsprüche entscheiden

Der Bundestag muss nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts "zeitnah" über Wahleinsprüche entscheiden. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss erklärten die Karlsruher Richter, es sei nicht ersichtlich, warum das Parlament die für die Wahlprüfung erforderlichen Schritte nicht unverzüglich nach seiner Konstituierung einleitete. Eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Fünf-Prozent-Sperrklausel, um die es hauptsächlich in dem Verfahren ging, verwarf der Zweite Senat. (2 BvC 20/26)

Textgröße ändern: