Pallade Veneta - Prozess gegen mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. beginnt im Februar in München

Prozess gegen mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. beginnt im Februar in München


Prozess gegen mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. beginnt im Februar in München
Prozess gegen mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. beginnt im Februar in München / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Ab Ende Februar wird in München gegen die mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. verhandelt, der die Bundesanwaltschaft unter anderem versuchten Mord vorwirft. Das Oberlandesgericht der bayerischen Landeshauptstadt ließ die Anklage nach Angaben vom Mittwoch zu. S. soll im Februar 2023 an Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten in der ungarischen Hauptstadt Budapest beteiligt gewesen sein.

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Zuvor soll sie sich der Anklage zufolge einer Gruppe angeschlossen haben, deren Angehörige eine "militante linksextremistische Ideologie" teilten sowie den Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol abblehnten. Ihre Mitglieder sollen im Februar 2023 anlässlich des sogenannten Tags der Ehre in Budapest mindestens fünf Angriffe verübt haben. An diesem Tag kommen laut Bundesanwaltschaft jedes Jahr Rechtsextremisten aus ganz Europa nach Budapest.

Zusammen mit anderen Gruppenmitgliedern soll sich S. an zwei Überfällen auf insgesamt drei Menschen im öffentlichen Raum beteiligt haben. Die Opfer hätten Kopfverletzungen davongetragen - in einem Fall so schwere, dass sie zum Tod hätten führen können, erklärte die Bundesanwaltschaft.

S. war im Mai in Nürnberg festgenommen worden. Sie sitzt in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht ordnete an, dass sie vorerst in Haft bleibt. Die Vorwürfe gegen sie lauten auf versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

Das Gericht bejahte die besondere Bedeutung des Verfahrens. Zuständig ist der Staatsschutzsenat. Er ergänzte am Mittwoch, dass die angeklagte Tat negative Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten haben könne.

Wenn Mitglieder einer deutschen kriminellen Vereinigung nach Ungarn reisten, um dort gegen aus ihrer Sicht politisch missliebige Menschen Gewalttaten zu verüben, stelle das auch das dortige staatliche Gewaltmonopol in Frage. Außerdem könne eine solche Tat eine Signalwirkung für potenzielle Nachahmer haben.

Das Gericht wies darauf hin, dass statt einer Verurteilung wegen versuchten Mordes auch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Betracht kommen könnte, was meist weniger schwer bestraft wird. Der Prozess soll am 19. Februar beginnen. Zunächst wurden 24 Verhandlungstermine bis Ende Juni angesetzt.

H.Lagomarsino--PV

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