Pallade Veneta - Bundeswahlleiterin: Wahlberechtigte müssen verkürzten Briefwahlzeitraum beachten

Bundeswahlleiterin: Wahlberechtigte müssen verkürzten Briefwahlzeitraum beachten


Bundeswahlleiterin: Wahlberechtigte müssen verkürzten Briefwahlzeitraum beachten
Bundeswahlleiterin: Wahlberechtigte müssen verkürzten Briefwahlzeitraum beachten / Foto: JAN ZAPPNER - AFP/Archiv

Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat die Wählerinnen und Wähler gebeten, bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl diesmal den verkürzten Briefwahlzeitraum zu beachten. Wahlberechtigte müssten ihre Briefwahlunterlagen "schneller bei ihrer Gemeinde beantragen, ausfüllen und zurücksenden, als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist", erklärte sie am Donnerstag. Die meisten Wahlämter bereiten sich demnach auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar vor.

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Die Wahl findet am Sonntag, den 23. Februar, statt. Die Wahlbriefe müssen also spätestens an diesem Tag um 18.00 Uhr eingegangen sein. Die Deutsche Post sichert zu, dass das klappt, wenn sie bis spätestens Donnerstag vor der Wahl vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden.

Brand empfahl allen Interessierten an einer Briefwahl, sich rechtzeitig um die Unterlagen zu kümmern. Der Antrag dafür kann auch schon vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Den für die Briefwahl nötigen Wahlschein können die Bürgerinnen und Bürger bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich beantragen. Bei vielen Gemeinden könnten die Unterlagen auch online angefordert werden, hieß es.

Brand rief zugleich alle Wahlberechtigten auf, von ihrem Recht Gebrauch zu machen und wählen zu gehen. "Jede abgegebene Stimme ist ein Zeichen für eine starke Demokratie", warb sie für eine hohe Beteiligung.

B.Cretella--PV

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