Pallade Veneta - Eilantrag gegen für Einbürgerung notwendiges Bekenntnis scheitert in Karlsruhe

Eilantrag gegen für Einbürgerung notwendiges Bekenntnis scheitert in Karlsruhe


Eilantrag gegen für Einbürgerung notwendiges Bekenntnis scheitert in Karlsruhe
Eilantrag gegen für Einbürgerung notwendiges Bekenntnis scheitert in Karlsruhe / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Wer sich einbürgern lassen will, muss seit einigen Monaten ein Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands für den Nationalsozialismus und seine Folgen abgeben. Ein Eilantrag dagegen scheiterte laut einem am Montag veröffentlichten Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Ein Mann, der die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen will, hatte sich an das Gericht gewandt. (Az. 2 BvR 1524/24)

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Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gab er ab. Seit Ende Juni müssen Einbürgerungswillige aber auch das zweite Bekenntnis abgeben. Sie müssen sich der Neuregelung zufolge "zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskriegs" bekennen.

Der Mann sah dadurch verschiedene seiner Grundrechte verletzt. Er erhob eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe und verband diese mit dem Antrag auf eine einstweilige Anordnung, denn der Termin für die Übergabe der Einbürgerungsurkunde war schon auf Mitte Januar festgesetzt.

Die Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung liegen aber nicht vor, wie das Gericht erklärte. Es wog die Folgen gegeneinander ab. Demnach liegen keine besonders schwerwiegenden Gründe vor, die dafür sprechen, die Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Dem Beschwerdeführer drohten keine unzumutbaren Nachteile, wenn er die endgültige Entscheidung über seine Verfassungsbeschwerde abwarten müsse. Viele andere Einbürgergungsverfahren könnten aber verzögert werden, wenn die Neuregelung vorläufig außer Vollzug gesetzt würde. Das widerspräche den Zielen, welche die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts erreichen solle, erklärte das Gericht.

M.Jacobucci--PV

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