Pallade Veneta - EU-Gericht bestätigt Sanktionen gegen russischen Mobilfunkbetreiber Megafon

EU-Gericht bestätigt Sanktionen gegen russischen Mobilfunkbetreiber Megafon


EU-Gericht bestätigt Sanktionen gegen russischen Mobilfunkbetreiber Megafon
EU-Gericht bestätigt Sanktionen gegen russischen Mobilfunkbetreiber Megafon / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Das Gericht der Europäischen Union hat die Sanktionen gegen den russischen Mobilfunkbetreiber Megafon bestätigt. Das Unternehmen sei zu Recht auf die Sanktionsliste gesetzt worden, entschied das Gericht am Mittwoch in Luxemburg. Megafon ist eine der größten Telekommunikationsfirmen in Russland, der russisch-usbekische Oligarch Alischer Usmanow ist daran beteiligt. (Az. T-193/23)

Textgröße ändern:

Der Rat der EU nahm Megafon im Februar 2023 in die Liste der Organisationen auf, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt werden. An diese Firmen dürfen beispielsweise keine Waren geliefert werden, die auch militärisch genutzt werden könnten.

Megafon unterstütze den militärisch-industriellen Komplex Russlands bei dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar, begründete der Rat seine Entscheidung. Im Juli 2023 und im Januar 2024 wurden die Sanktionen verlängert.

Megafon klagte dagegen vor dem EU-Gericht. Das Unternehmen wollte die Rechtsakte für nichtig erklären lassen. Es machte unter anderem eine fehlende Begründung und Beurteilungsfehler geltend. Das Gericht wies die Klage aber nun ab.

Der Rat habe die Gründe für seine Entscheidung erläutert, erklärte es. Die Sanktionen sollten verhindern, dass ein wichtiger russischer Mobilfunkbetreiber Güter und Technologien kaufe, die zur Unterstützung der Aggression Russlands gegen die Ukraine verwendet werden könnten - insbesondere durch Telekommunikationsdienstleistungen für die russische Armee.

Der Rat sei nicht dazu verpflichtet gewesen, Megafon vor seiner Entscheidung anzuhören. Denn dann wäre der Überraschungseffekt entfallen, und die Sanktionen hätten nicht wirken können, erklärte das Gericht weiter.

Die Sanktionen schränkten zwar die unternehmerische Freiheit der Firma ein und beeinträchtigten ihren Ruf. Das sei aber nicht unverhältnismäßig oder untragbar. Die Maßnahmen dienten einem grundlegendem Ziel von allgemeinem Interesse für die Völkergemeinschaft, führte das Gericht aus.

A.Graziadei--PV

Empfohlen

Bundesregierung bereitet Grundlagen für neuen Zivildienst vor

Die Bundesregierung bereitet die Grundlagen für einen neuen Zivildienst vor. Falls die Wehrpflicht wieder eingesetzt würde, "müsste es ja auch einen entsprechenden Ersatzdienst geben", sagte Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) am Dienstag den Sendern RTL und ntv. Im zuständigen Bundesfamilienministerium liefen deshalb bereits Vorbereitungen auf "unterschiedliche Situationen und Szenarien". Die Vorbereitung auf einen neuen Zivildienst sei "sehr klug und richtig".

Vor Krisensitzung der Innenminister: EU-Kommissar ruft zu Geschlossenheit auf

Vor der Krisensitzung der EU-Innenminister wegen des Massenandrangs von Migranten auf die spanische Exklave Ceuta hat der zuständige EU-Kommissar Magnus Brunner die Mitgliedsländer zur Geschlossenheit aufgerufen. "Jetzt kommt es darauf an, dass die EU geeint handelt", sagte er der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstagsausgabe). Die Lage in Ceuta sei ein Härtetest für die Sicherheit der europäischen Außengrenzen gewesen. "Europa hat diesen Test fürs Erste bestanden, da niemand in den Schengenraum gelangt ist."

Streit um Abschaffung der "Rente mit 63": Frei sieht keinen Verhandlungsspielraum

Im Streit um die "Rente mit 63" hat Unions-Fraktionschef Thorsten Frei Forderungen nach Änderungen an der Rentenreform zurückgewiesen. Bei der geplanten Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte sehe er keinen Verhandlungsspielraum, sagte er dem Fernsehsender Welt. Ansonsten könnte die gesamte Rentenreform scheitern. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) betonte am Dienstag, dass es bei den Änderungsforderungen aus Ostdeutschland nicht darum gehe, "die Rentenreform insgesamt infrage zu stellen".

Bundestags-Innenausschuss befasst sich mit Berliner CSD-Anschlag

Der Innenausschuss des Bundestages befasst sich am Dienstag (13.00 Uhr) mit dem Anschlag am Rande der Demonstration zum Christopher Street Day (CSD) in Berlin am 25. Juli. An der Sitzung, die per Videokonferenz stattfindet, will auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) teilnehmen, außerdem Vertreterinnen und Vertreter von Sicherheitsbehörden.

Textgröße ändern: