Pallade Veneta - Großteil des Sondervermögens Bundeswehr soll auf Luftwaffe entfallen

Großteil des Sondervermögens Bundeswehr soll auf Luftwaffe entfallen


Großteil des Sondervermögens Bundeswehr soll auf Luftwaffe entfallen
Großteil des Sondervermögens Bundeswehr soll auf Luftwaffe entfallen / Foto: John THYS - AFP

Von den 100 Milliarden Euro des Sondervermögens Bundeswehr sollen allein gut 40 Milliarden Euro auf Rüstungsprojekte im Bereich der Luftwaffe entfallen. Das geht aus einem vertraulichen Dokument für den Bundestag hervor, das am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP vorlag. In dem Papier werden elf Einzelprojekte für die "Dimension Luft" aufgeführt, für die zusammen etwa 40,9 Millionen Euro veranschlagt werden.

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Zu den aufgeführten Rüstungsprojekten gehört die Beschaffung von US-Tarnkappen-Jets des Typs F-35 als Nachfolge der alten Tornado-Jets. Genannt wird auch die "Bewaffnung Heron TP" - dabei handelt es sich um ein israelisches Drohnenmodell, das mit Raketen ausgestattet werden soll.

Auf die Marine entfallen dem als "VS - nur für den Dienstgebrauch" gekennzeichneten Dokument zufolge rund 19,3 Milliarden Euro. 16,6 Milliarden Euro sind für die "Dimension Land" vorgesehen.

20,7 Milliarden Euro entfallen auf den Punkt "Führungsfähigkeit der Bundeswehr". Hier werden unter anderem neue Funkgeräte genannt sowie Rechenzentren und Satellitenkommunikation. Zwei Milliarden Euro entfallen auf "Bekleidung und persönliche Ausrüstung", etwa Kampfschuhe und Nachtsichtgeräte. 500 Millionen Euro sind für "Forschung, Entwicklung und Künstliche Intelligenz" vorgesehen.

Zusammengerechnet ergeben sich genau die 100 Milliarden Euro, die das Sondervermögen Bundeswehr umfassen soll. Allerdings geht aus dem Dokument nicht hervor, welcher Einzelposten wie viel kosten soll und in welchem Zeitraum die Anschaffung geplant ist.

Über die Details des Sondervermögens hatten sich die Ampel-Regierung und die Union erst am späten Sonntagabend verständigt. Die Koalition braucht die Unterstützung von CDU/CSU, weil das Sondervermögen im Grundgesetz verankert werden soll und die Verfassung nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden kann.

Am Mittwochmorgen befassen sich der Haushalts- und der Verteidigungsausschuss in Sondersitzungen mit dem Vorhaben. Schon am Freitag soll im Plenum über das Sondervermögen abgestimmt werden.

S.Urciuoli--PV

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