Pallade Veneta - Krankenkassen dürfen keine Werbung für Apotheken veröffentlichen

Krankenkassen dürfen keine Werbung für Apotheken veröffentlichen


Krankenkassen dürfen keine Werbung für Apotheken veröffentlichen
Krankenkassen dürfen keine Werbung für Apotheken veröffentlichen / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Krankenkassen dürfen keine Werbung für Apotheken veröffentlichen. Dies ist "eine rechtswidrige Beeinflussung" der Mitglieder, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Eine Werbebeilage der niederländischen Versandapotheke DocMorris in der Mitgliederzeitung der DAK war danach unzulässig. (Az: B 3 KR 5/21 R)

Textgröße ändern:

In der dem Heft 1/2017 der kostenlosen Mitgliederzeitschrift beigelegten Werbung hatte DocMorris Neukunden bei Einsendung eines Rezepts einen "Kennenlernvorteil" von fünf Euro und einen "Rezeptbonus" von zwei bis zwölf Euro versprochen. Der Hamburger Apothekerverein hielt dies für unzulässig und klagte auf Unterlassung.

Dagegen verwies die DAK auf den Hinweis im Impressum der Mitgliederzeitschrift, wonach Anzeigen und Beilagen "keine Empfehlungen" seitens der Krankenkasse sind. In den Vorinstanzen bekam die Krankenkasse noch Recht. Das BSG hob diese Urteile nun jedoch auf und verpflichtete die DAK zur Unterlassung.

Zur Begründung verwiesen die Kasseler Richter auf das gesetzliche "Beeinflussungsverbot". Dies sei im Oktober 2020 in das Sozialgesetzbuch eingefügt worden, habe entsprechend aber auch schon vorher gegolten. Zweck sei es insbesondere, die freie Apothekenwahl zu schützen.

Dafür sei es nicht erforderlich, dass Krankenkassen "selbst und gezielt ihre Versicherten auf eine bestimmte Apotheke hinweisen". Eine Werbebeilage wie hier reiche aus, um die Neutralitätspflicht der Kasse zu verletzen.

Die Werbung von DocMorris gehe zulasten der ortsansässigen Apotheken, die nicht in gleicher Weise in einer bundesweiten Mitgliederzeitung werben könnten. Mit der Beilage habe die DAK eine "Auswahlentscheidung" im eigenen wirtschaftlichen Interesse getroffen. "Dies rechtfertigt es, der Krankenkasse die Werbebotschaft der Versandapotheke zuzurechnen", befand das BSG.

Nach dem Kasseler Urteil kommt es dabei nicht darauf an, ob die Leser und Kassenmitglieder die Werbung tatsächlich als Empfehlung der DAK verstehen. Denn die Krankenkassen seien schon gesetzlich zur "Neutralität im Apothekenwettbewerb" verpflichtet.

P.Colombo--PV

Empfohlen

Trump: Putin will Nato nicht angreifen - Gesandte mit Ukraine-Plan unterwegs

US-Präsident Donald Trump hält nach den deutschen Vorwürfen gegen Russland wegen des versuchten Drohnen-Anschlags am Flughafen Leipzig an seiner Einschätzung fest, dass Kreml-Chef Wladimir Putin keinen Angriff auf Nato-Gebiet plant. "Ich spreche mit ihm. Ich kenne ihn sehr gut. Putin will kein Nato-Gebiet angreifen", sagte Trump am Freitag im Weißen Haus auf die Frage eines AFP-Reporters.

Vor Abschied bei der UNO: Baerbock fordert erneut UN-Generalsekretärin

Die frühere Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat sich wenige Tage vor ihrem Ausscheiden als Präsidentin der UN-Generalversammlung noch einmal für eine Frau an der Spitze der Vereinten Nationen stark gemacht. Dies sei ein "Testfall für die Glaubwürdigkeit der Organisation", erklärte Baerbock am Freitag in New York. Bislang waren ausschließlich Männer UN-Generalsekretär.

Meloni feiert Amtszeit-Rekord und stimmt auf Wahlkampf 2027 ein

Mit einer Kundgebung in der Hafenstadt Bari hat die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni den Amtszeit-Rekord ihrer Regierung gefeiert und zugleich den Blick auf die Parlamentswahl 2027 gerichtet. "Stabilität ist kein Rekord, den man zur Schau stellt, sondern die Voraussetzung dafür, dass eine Nation planen, entscheiden, ihre Verpflichtungen einhalten und respektiert werden kann", erklärte die 49-jährige Vorsitzende der ultrarechten Fratelli d'Italia (FdI) im Onlinedienst X.

Angriff am helllichten Tag: Russische Drohne trifft Geheimdienst-Zentrale in Kiew

Am helllichten Tag ist der Sitz des ukrainischen Inlandsgeheimdienstes SBU im Zentrum von Kiew von einer russischen Drohne getroffen worden. Der Angriff am Freitag habe "direkt" auf das Büro des Geheimdienstchefs gezielt, erklärte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj im Onlinedienst Telegram. Nach Behördenangaben wurden zwölf Menschen verletzt. Der Angriff erfolgte kurz vor einem Besuch der US-Gesandten Steve Witkoff und Jared Kushner in Kiew.

Textgröße ändern: