Pallade Veneta - Bundeskabinett ermöglicht Beteiligung an zwei EU-Missionen in Nahost

Bundeskabinett ermöglicht Beteiligung an zwei EU-Missionen in Nahost


Bundeskabinett ermöglicht Beteiligung an zwei EU-Missionen in Nahost
Bundeskabinett ermöglicht Beteiligung an zwei EU-Missionen in Nahost / Foto: Kerolos Salah - AFP/Archiv

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch grünes Licht für eine mögliche deutsche Beteiligung an zwei zivilen Missionen der EU in den palästinensischen Gebieten gegeben. Konkrete Pläne für eine Entsendung deutscher Beamter für die EU-Missionen gebe es zwar noch nicht - der Kabinettsbeschluss solle der EU aber signalisieren, dass Deutschland zur Beteiligung bereit sei, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch in Berlin.

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Die Bundesregierung wolle zeigen, dass sie sich "in Nahost für eine friedliche und nachhaltige Konfliktbeilegung" einsetze und an der Perspektive einer Zwei-Staaten-Lösung festhalte, sagte Hebestreit. Dazu müsse "eine Sicherheitsarchitektur geschaffen werden, die ein Wiedererlangen der Kontrolle des Gazastreifens durch die Hamas verhindert - dazu sollen diese beiden Missionen beitragen".

Bei dem einen Einsatz handelt es sich um die EU-Mission Eubam Rafah am Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem palästinensischen Gazastreifen. Die Mission war 2005 eingesetzt worden, damit die EU als neutrale dritte Partei eine Kontrollfunktion an dem Grenzübergang einnehmen kann. Bereits seit 2007 wurde Mission wieder ausgesetzt.

Die EU-Staaten hatten im Januar beschlossen, die Mission wieder einzusetzen. Die EU will damit einen konkreten Beitrag zur Umsetzung und Verstetigung der Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas leisten.

Laut Beschluss des Bundeskabinetts vom Mittwoch könnten sich daran bis zu 25 Beamtinnen und Beamte von Bundespolizei, Landespolizei und Zoll beteiligen.

Beim zweiten EU-Einsatz handelt es sich um die Mission Eupol Copps, die in Ramallah im Westjordanland ansässig ist. Sie unterstützt die Palästinensische Autonomiebehörde beim Aufbau von Institutionen eines künftigen palästinensischen Staates im Bereich der Sicherheit und des Justizwesens. An Eupol Copps könnten sich laut Kabinettsbeschluss bis zu 15 deutschen Beamte aus Bund und Ländern beteiligen.

In beiden Missionen könne "das Tragen einer Waffe zur Selbstverteidigung und zum Schutz von Missionsmitgliedern erlaubt werden", sagte Regierungssprecher Hebestreit. Die Sicherheit der Entsandten habe für die Bundesregierung "höchste Priorität", sagte er.

Ein Mandat des Bundestags sei für die Missionen nicht erforderlich, da diese nicht militärisch, sondern rein zivil ausgerichtet seien, fügte der Regierungssprecher hinzu.

B.Cretella--PV

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