Pallade Veneta - Gericht: Stadt darf Luftbilder von Grundstücken für Gebührenberechnung nutzen

Gericht: Stadt darf Luftbilder von Grundstücken für Gebührenberechnung nutzen


Gericht: Stadt darf Luftbilder von Grundstücken für Gebührenberechnung nutzen
Gericht: Stadt darf Luftbilder von Grundstücken für Gebührenberechnung nutzen / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Die Stadt Monheim am Rhein in Nordrhein-Westfalen darf Luftbildaufnahmen von versiegelten Flächen von Wohngrundstücken für die Berechnung der Niederschlagswassergebühren nutzen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte einen dagegen gerichteten Eilantrag einer Grundstückeigentümerin ab, wie es am Montag mitteilte. Die Erhebung der Daten sei für die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde erforderlich und verhältnismäßig sowie datenschutzrechtlich unbedenklich, hieß es.

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Die Auflösung der Fotos sei nicht detailliert genug, um Einzelheiten auf dem Grundstück oder Menschen zu identifizieren, führte das Gericht weiter aus. Daher liege kein tiefer Eingriff in die Privatsphäre vor. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

A.Rispoli--PV

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