Pallade Veneta - Urteil: Volksbegehren gegen "XXL-Landtag" in Baden-Württemberg kann starten

Urteil: Volksbegehren gegen "XXL-Landtag" in Baden-Württemberg kann starten


Urteil: Volksbegehren gegen "XXL-Landtag" in Baden-Württemberg kann starten
Urteil: Volksbegehren gegen "XXL-Landtag" in Baden-Württemberg kann starten / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

In Baden-Württemberg kann ein Volksbegehren gegen das drohende Anwachsen des Landtags beginnen. Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart entschied am Freitag zugunsten der Erstunterzeichner. Das Landesinnenministerium muss das Volksbegehren, das von der FDP initiiert wurde, nun zulassen.

Textgröße ändern:

Es geht um die Wahlrechtsreform 2022. Damit wurden in Baden-Württemberg Erst- und Zweitstimme eingeführt, zuvor gab es nur eine Stimme. Mit der Erststimme werden eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat gewählt, mit der Zweitstimme die Partei.

Wenn eine Partei mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, gibt es Überhangmandate. Es ziehen also mehr Abgeordnete in den Landtag ein. Damit das Wahlergebnis abgebildet wird, bekommen die anderen Parteien Ausgleichsmandate, wodurch es noch mehr Abgeordnete werden.

Die FDP befürchtet einen "XXL-Landtag". Im November 2023 übergab sie dem CDU-geführten Innenministerium die Unterschriftslisten eines dagegen gerichteten Volksbegehrens. Dieses fordert die Reduzierung der Landtagswahlkreise, in denen jeweils ein Direktkandidat gewählt wird, von 70 auf 38.

Im Dezember 2023 lehnte das Landesinnenministerium die Zulassung des Volksbegehrens mit der Begründung ab, das Vorhaben widerspreche der Landesverfassung. Der Verfassungsgerichtshof sah dies nun anders. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens wahre "noch ein angemessenes Verhältnis der Elemente der Persönlichkeits- und der Verhältniswahl", erklärte er.

Das Innenministerium muss das Volksbegehren zulassen und öffentlich bekanntmachen. Danach können Unterschriften gesammelt werden. Falls zehn Prozent der Wahlberechtigten das Volksbegehren unterstützen sollten, würde entweder der Landtag der Gesetzesvorlage zustimmen oder es käme zu einer Volksabstimung.

Der FDP-Landesvorsitzende Hans-Ulrich Rülke sprach von einem "großen Erfolg für die Bürgerbeteiligung im Land", das Urteil stärke "die Rechte und den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers."

Vor der nächsten Landtagswahl im Frühling 2026 ist nach Gerichtsangaben mit einer Entscheidung aber nicht zu rechnen. Baden-Württemberg wird aktuell von einer Koalition aus Grünen und CDU regiert.

R.Zarlengo--PV

Empfohlen

ALEX BODI UND BOTSCHAFTER GUM DOMINIC MATIOK DER REPUBLIK SÜDSUDAN BESPRECHEN IN BERLIN DIE MÖGLICHKEIT EINES HONORARKONSULATS IN BUKAREST

Der rumänische Unternehmer Alex Bodi (41) und der südsudanesische Botschafter Gum Dominic Matiok Matiok (60) haben am 27. September 2026 im Berliner Hotel Ritz-Carlton über die Einrichtung eines Honorarkonsulats der Republik Südsudan in Bukarest gesprochen. Zur Diskussion steht damit eine konsularische Anlaufstelle, die den Austausch zwischen beiden Ländern unterstützen könnte, wobei Bodi als Honorarkonsul vorgesehen ist.

Nach Scheitern von Wohnungspaket: Zehntausende protestieren in Spanien

Nach dem Scheitern eines Regulierungspakets gegen die Wohnungsnot im Parlament sind in Spanien erneut zehntausende Menschen für bezahlbaren Wohnraum auf die Straße gegangen. Allein in der Hauptstadt Madrid beteiligten sich am Samstag nach Behördenangaben 70.000 Menschen an den Demonstrationen, die Organisatoren sprachen von 500.000. Auch in mehreren anderen Städten gab es Proteste.

Zweites Treffen: Rot-Grün-Rot in Berlin verständigt sich auf "gemeinsamen Weg"

Die Berliner Landesverbände von Linken, Grünen und SPD haben sich bei einem zweiten Treffen nach der Wahl "auf einen weiteren gemeinsamen Weg verständigt". Dies geht aus einer gleichlautenden Erklärung hervor, welche die drei Parteien am Samstag verbreiteten. "In der kommenden Woche werden wir die aktuellen Gespräche zu einem Ergebnis führen", hieß es darin weiter.

Bilanz mit pessimistischen Untertönen: Steinmeier warnt vor Gefahr für Demokratie

Besorgte Mahnungen zum Ende einer langen Amtszeit: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat wenige Monate vor seinem Ausscheiden aus dem Amt vor einer ernsthaften Gefährdung für Demokratie und Zusammenhalt in Deutschland gewarnt. In seiner Rede zum Tag der Deutschen Einheit beklagte Steinmeier am Samstag in Bremen eine "unerträgliche politische Demagogie extremistischer Kräfte", die an den Grundfesten des Staates rüttle. Er rief die Bundesregierung auf, trotz allen Widerstands ihren Reformkurs fortzusetzen.

Textgröße ändern: