Pallade Veneta - Grüne wollen Grundgesetzänderungen zu Finanzen nicht zustimmen

Grüne wollen Grundgesetzänderungen zu Finanzen nicht zustimmen


Grüne wollen Grundgesetzänderungen zu Finanzen nicht zustimmen
Grüne wollen Grundgesetzänderungen zu Finanzen nicht zustimmen / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP

Die Grünen wollen die von Union und SPD geplanten Grundgesetzänderungen für ihr Finanzpaket im Bundestag nicht mittragen. Der Fraktionsvorstand werde den Abgeordneten empfehlen, im Parlament nicht zuzustimmen, sagte Fraktionschefin Katharina Dröge am Montag in Berlin. Sie verwies unter anderem darauf, dass Angebote, die CDU-Chef Friedrich Merz der Grünen-Fraktionsspitze auf die Mailbox gesprochen habe, unzureichend seien.

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Union und SPD hatten sich darauf verständigt, Verteidigungsausgaben weitgehend von der Schuldenbremse aufzunehmen. Zudem wollen sie ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur errichten. Dafür ist in Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die ohne die Grünen kaum erreichbar ist.

In den Sondierungsergebnissen von Union und SPD finden sich dann allerdings eine Reihe anderer Maßnahmen, wie die Erhöhung der Pendlerpauschale und der Mütterrenten sowie Steuersenkungen. Union und SPD "wollen die Schuldenbremse reformieren, um Steuergeschenke damit zu finanzieren", sagte dazu Grünen-Parteichefin Franziska Brantner.

Dafür stünden die Grünen nicht zur Verfügung, betonte sie weiter. Es bestehe in dieser Angelegenheit auch keine Eilbedürftigkeit, die einen Beschluss noch durch den alten Bundestag rechtfertige. Brantner sagte zudem, Merz habe bisher lediglich angeboten, bei dem Sondervermögen im Begründungsteil das Wort "Klima" zu nennen. Der CDU-Chef habe offensichtlich "nicht verstanden, dass wir Investitionen brauchen, die konkret den Klimaschutz voranbringen".

Ko-Fraktionschefin Britta Haßelmann und Ko-Parteichef Felix Banaszak wiesen darauf hin, die Grünen seien zu einer gemeinsamen Lösung zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit bereit. Dafür sollten Union und SPD daher einen separaten Gesetzentwurf vorlegen. Das Ziel sei, "am Ende zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen".

C.Grillo--PV

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