Pallade Veneta - "Spiegel": Bundestagsverwaltung prüft Parteispende für die AfD

"Spiegel": Bundestagsverwaltung prüft Parteispende für die AfD


"Spiegel": Bundestagsverwaltung prüft Parteispende für die AfD
"Spiegel": Bundestagsverwaltung prüft Parteispende für die AfD / Foto: Ina FASSBENDER - AFP

Wegen einer möglichen Affäre um eine Parteispende im Millionenwert hat die Bundestagsverwaltung einem Medienbericht zufolge ein Prüfverfahren gegen die AfD eingeleitet. Wie der "Spiegel" am Donnerstag unter Berufung auf einen Sprecher der Behörde berichtete, liegen inzwischen Unterlagen zu "amtlichen Feststellungen zur Frage der Herkunft des Geldes" vor. Die AfD werde zu einer Stellungnahme aufgefordert.

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Kurz vor der Bundestagswahl hatte die mögliche Parteispendenaffäre bei der AfD für Aufsehen gesorgt. Laut "Spiegel" soll eine Spende in Höhe von rund 2,35 Millionen Euro für Plakat-Werbung nicht wie bei der Bundestagsverwaltung angegeben von einem früheren Politiker der rechtspopulistischen FPÖ aus Österreich, sondern tatsächlich von einem deutschen Immobilienmilliardär Henning Conle gekommen sein.

Dem Bericht zufolge besteht der Verdacht, dass Ex-FPÖ-Funktionär und Geschäftsmann Gerhard Dingler für die Millionentransaktion lediglich als Strohmann fungierte. Die AfD wies die Vorwürfe zurück.

Wie der "Spiegel" nun unter Berufung auf die Bundestagsverwaltung berichtet, solle die AfD ihre Stellungnahme "insbesondere zur Schenkung von Herrn Conle an Herrn Dingler" abgeben.

Bei Spenden von mehr als 500 Euro müssen die Spender von den Parteien laut Gesetz identifiziert werden. In ihren Rechenschaftsberichten müssen die Parteien Spenden von mehr als 10.000 Euro im Kalenderjahr verzeichnen. Dabei müssen Name und Anschrift des Spenders sowie die Gesamthöhe der Spende angegeben werden. Einzelspenden von mehr als 35.000 Euro müssen Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) gemeldet werden.

Der Bundesschatzmeister der AfD, Carsten Hütter, hatte nach dem Bekanntwerden der mutmaßlichen Strohmannkonstruktion beteuert, in der Spendensache stets "gemäß den gesetzlichen Auflagen gehandelt" zu haben. Conle und Dingler ließen Anfragen von "Spiegel" und "Standard" bislang unbeantwortet.

R.Zarlengo--PV

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