Pallade Veneta - Bundestagsverwaltung prüft umstrittene Parteispende für die AfD

Bundestagsverwaltung prüft umstrittene Parteispende für die AfD


Bundestagsverwaltung prüft umstrittene Parteispende für die AfD
Bundestagsverwaltung prüft umstrittene Parteispende für die AfD / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Wegen einer möglichen Affäre um eine Parteispende im Millionenwert hat die Bundestagsverwaltung ein Prüfverfahren gegen die AfD eingeleitet. Wie ein Sprecher des Bundestages am Donnerstag auf Anfrage mitteilte, liegen dem Parlament "amtliche Feststellungen zur Frage der Herkunft des Geldes" vor. Die AfD werde dazu nun zu einer Stellungnahme aufgefordert.

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Der Sprecher bestätigte damit einen Bericht des "Spiegel". Dabei geht es um eine Spende von rund 2,35 Millionen Euro für Plakat-Werbung, die kurz vor der Bundestagswahl vor Aufsehen gesorgt hatte. Der AfD wird vorgeworfen, dass das Geld nicht wie bei der Bundestagsverwaltung angegeben von einem früheren Politiker der rechtspopulistischen FPÖ in Österreich, Gerhard Dingler, sondern tatsächlich von dem deutschen Immobilienmilliardär Henning Conle gekommen sei.

Conle soll dafür zunächst eine Schenkung an Dingler gemacht haben. Dazu soll laut Bundestag die AfD nun Stellung nehmen. Die AfD hat bisher die Vorwürfe zurückgewiesen, wonach Dingler für die Millionentransaktion lediglich als Strohmann für Conle fungierte.

Der Bundestags-Sprecher verwies in diesem Zusammenhang auf die geltende gesetzliche Regelung, wonach "eine erkennbar unzulässige Parteispende unverzüglich an die Bundestagspräsidentin weiterzuleiten ist". Weiter wollte er sich zu dem Vorgang unter Hinweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.

Bei Spenden von mehr als 500 Euro müssen die Spender von den Parteien laut Gesetz identifiziert werden. In ihren Rechenschaftsberichten müssen die Parteien Spenden von mehr als 10.000 Euro im Kalenderjahr verzeichnen. Dabei müssen Name und Anschrift des Spenders sowie die Gesamthöhe der Spende angegeben werden. Einzelspenden von mehr als 35.000 Euro müssen Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) gemeldet werden.

Der Bundesschatzmeister der AfD, Carsten Hütter, hatte nach dem Bekanntwerden der mutmaßlichen Strohmannkonstruktion beteuert, in der Spendensache stets "gemäß den gesetzlichen Auflagen gehandelt" zu haben, wie es in dem "Spiegel"-Bericht weiter hieß. Conle und Dingler ließen demnach Anfragen von "Spiegel" und "Standard" bislang unbeantwortet.

C.Conti--PV

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