Pallade Veneta - Urteil gegen Le Pen: Premierminister räumt Zweifel an Gesetz ein

Urteil gegen Le Pen: Premierminister räumt Zweifel an Gesetz ein


Urteil gegen Le Pen: Premierminister räumt Zweifel an Gesetz ein
Urteil gegen Le Pen: Premierminister räumt Zweifel an Gesetz ein / Foto: Anne-Christine POUJOULAT - AFP

Einen Tag nach Verurteilung der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen zur sofort geltenden Nichtwählbarkeit hat Frankreichs Premierminister Francois Bayrou Zweifel an dem zugrunde liegenden Gesetz eingeräumt. "Ich stelle mir Fragen", sagte er am Dienstag vor Abgeordneten. "Im Prinzip muss jede gravierende Entscheidung im Strafrecht anfechtbar sein", erläuterte er. Die vom Gericht im Fall Le Pen angeordnete "sofortige Geltung" führe dazu, "dass Entscheidungen, die möglicherweise bedeutende und nicht umkehrbare Folgen haben, nicht anfechtbar sind", fügte er hinzu.

Textgröße ändern:

Dies habe er auch in der Vergangenheit schon in anderen Fällen angemerkt, sagte der Premierminister. Er legte dem Parlament nahe, das Thema zu überdenken. Bayrou betonte, dass die Regierung grundsätzlich "kein Recht" habe, Entscheidungen der Justiz "zu kritisieren". Er sprach den Richtern - von denen manche wegen des Urteils gegen Le Pen bedroht worden waren - die "unbedingte Unterstützung" der Regierung aus.

"Ich lasse es nicht zu, dass gesagt wird, unsere Demokratie werde durch das Justizsystem beeinträchtigt", antwortete Bayrou auf entsprechende Vorwürfe der Rechtspopulisten. "Das Gesetz, auf dessen Grundlage die Richter ihre Entscheidung getroffen haben, wurde vom Parlament verabschiedet." Daher obliege es auch dem Parlament zu entscheiden, ob und inwieweit das Gesetz geändert werden sollte. Justizminister Gérald Darmanin sprach sich unterdessen dafür aus, das Berufungsverfahren im Fall Le Pen "in einer möglichst vernünftigem Zeitrahmen" aufzunehmen.

Das Gericht hatte Le Pen am Montag wegen der Veruntreuung von EU-Geldern schuldig gesprochen. Sie darf nach dem Urteil fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten - und somit auch nicht, wie von ihr angestrebt, bei der Präsidentschaftswahl 2027. Die Richterin verurteilte sie zudem zu einer vierjährigen Haftstrafe und zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro; diese würden jedoch aufgeschoben, wenn Le Pen wie angekündigt in Berufung geht.

B.Cretella--PV

Empfohlen

Hitzewelle in Deutschland: Mehr Mittel für Hitzeschutz und Klimaanpassung gefordert

Angesichts der erneuten Hitzewelle in Deutschland sind Forderungen nach mehr Mitteln für Hitzeschutz und Klimaanpassung laut geworden. Wie das Robert-Koch-Institut am Donnerstag mitteilte, starben in diesem Sommer bereits fast 10.000 Menschen an den hohen Temperaturen. Betroffen waren zum Großteil Menschen über 75 Jahre. Bundesregierung und Länder müssten endlich Verantwortung übernehmen, mahnen Patientenschützer.

Iran-Krieg: US-Wirtschaft kühlt sich deutlicher ab als erwartet

Vor dem Hintergrund des Iran-Kriegs hat sich die US-Wirtschaft zwischen April und Juni unerwartet deutlich abgekühlt. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) legte im zweiten Quartal nur um 1,5 Prozent auf das Gesamtjahr hochgerechnet zu, wie das Handelsministerium am Donnerstag in Washington mitteilte. Analysten hatten mit robusteren Ergebnissen gerechnet.

Mecklenburg-Vorpommern: 19 Parteien mit Landeswahllisten zugelassen

Zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern im September sind 19 Parteien mit ihren Landeswahllisten zugelassen worden. Das teilte der Landeswahlausschuss nach einer Sitzung unter Vorsitz von Landeswahlleiter Christian Boden am Donnerstag in Schwerin mit. Insgesamt bewerben sich 313 Kandidatinnen und Kandidaten um einen Sitz im Landesparlament.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in erster Grundschulklasse tritt in Kraft

Am Samstag tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder der ersten Grundschulklasse in Kraft. Das Bundesfamilienministerium wies aus diesem Anlass am Donnerstag darauf hin, dass der Anspruch in den Folgejahren schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet werde, so dass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier gilt.

Textgröße ändern: