Pallade Veneta - Gericht: Schulverweis nach brutaler Attacke auf Obdachlosen rechtens

Gericht: Schulverweis nach brutaler Attacke auf Obdachlosen rechtens


Gericht: Schulverweis nach brutaler Attacke auf Obdachlosen rechtens
Gericht: Schulverweis nach brutaler Attacke auf Obdachlosen rechtens / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Nach einer brutalen Attacke auf einen Obdachlosen während der Schulzeit ist ein Zehntklässler in Nordrhein-Westfalen laut einem Gerichtsbeschluss zu Recht seiner Schule verwiesen worden. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Freitag laut Mitteilung. Der Zehntklässler habe durch die Gewalttat die Rechte des Obdachlosen verletzt und in der Folge auch den Schulfrieden "massiv beeinträchtigt", hieß es zur Begründung.

Textgröße ändern:

Die Tat hatte sich während der schulischen Mittagspause in der Nähe der Schule, einer Gesamtschule im Rhein-Kreis-Neuss, ereignet. Der Zehntklässler trat laut Gericht zusammen mit weiteren Jugendlichen mit "nahezu hemmungsloser Aggression" mindestens achtmal auf den am Boden liegenden Obdachlosen ein und nahm dafür teils auch Anlauf. Außerdem schlug er den nicht bedrohlichen Mann gegen Kopf und Körper - "teils mit voller Wucht".

Der Schüler habe durch dieses Verhalten seine Pflicht verletzt, an der Erfüllung der Aufgaben der Schule mitzuarbeiten, erklärte das Gericht weiter. Dabei handelte es sich nicht um ein bloßes "außerschulisches Fehlverhalten". Denn die Gewalttat habe in den Folgetagen den Schulfrieden und den Unterricht massiv beeinträchtigt. Der Konflikt sei in die Schule hineingetragen worden, so dass der Schüler "die Erfüllung der Aufgaben der Schule ernstlich gefährdet" habe.

Der sofortige Schulverweis sei die einzige Möglichkeit gewesen, um ein weiteres Fehlverhalten des Schülers zu unterbinden und den Schulfrieden wiederherzustellen. Bei der Abwägung spielte eine Rolle, dass der Schüler bereits in der Vergangenheit gewalttätig gewesen sei. So habe er 2023 einem Schüler mit der Faust ins Gesicht geschlagen und neige also zu "gewalttätigen Reaktionen".

Den gegen den Schulverweis gerichteten Eilantrag des Schülers lehnte das Verwaltungsgericht daher ab. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Über eine Beschwerde hätte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden.

G.Riotto--PV

Empfohlen

Neuer Verkehrsminister Bilger gegen Tempolimit - Neuer Tankrabatt zu teuer

Der neue Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) lehnt ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen ab und hat dies für die Regierungszeit von Union und SPD ausgeschlossen. "Ich bin mir sicher, dass in dieser Legislaturperiode kein Tempolimit kommen wird", sagte Bilger am Donnerstag in der Sendung "Frühstart" von RTL und ntv. Er persönlich sei nicht davon überzeugt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung eine gute Idee sei und auch die Koalition habe dazu keine entsprechenden Pläne.

Linke für Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen - Union dagegen

Nach dem früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier hat sich auch die Linke für eine Absenkung der Sperrklausel bei Bundestagswahlen ausgesprochen. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, Ina Latendorf, sagte der "Rheinischen Post" vom Donnerstag: "Es ist kritisch zu sehen, dass durch die Fünf-Prozent-Hürde viele Wählerstimmen am Ende unberücksichtigt bleiben." Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) lehnte eine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde ab. "Wir sollten die Finger davonlassen", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Behörden: Mindestens acht Tote in der Ukraine bei russischen Angriffen

Bei russischen Angriffen auf die Ukraine sind nach ukrainischen Angaben mindestens acht Menschen getötet worden. Bei einem Angriff mit einer ballistischen Rakete in der Nähe der zentral gelegenen Stadt Krywyj Rih seien vier Erwachsene und zwei Mädchen getötet worden, erklärten die örtlichen Behörden. Acht weitere Menschen seien verletzt worden. Die Behörden warnten, die Zahl der Toten könne noch steigen.

Umfrage zu Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: AfD weiter deutlich vor der CDU

Gut fünf Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt liegt die AfD in der Gunst der Wähler weiterhin deutlich vor der CDU von Ministerpräsident Sven Schulze. Die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextemistisch eingestufte AfD kommt laut einer am Donnerstag veröffentlichten Umfrage von infratest dimap weiter auf 41 Prozent. Die CDU verliert im Vergleich zur vorangegangenen Befragung im Mai zwei Prozentpunkte und kommt nur noch auf 24 Prozent.

Textgröße ändern: