Pallade Veneta - Thüringer Gericht bestätigt: Ausreisepflichtiger bekommt keine Asylbewerberleistungen

Thüringer Gericht bestätigt: Ausreisepflichtiger bekommt keine Asylbewerberleistungen


Thüringer Gericht bestätigt: Ausreisepflichtiger bekommt keine Asylbewerberleistungen
Thüringer Gericht bestätigt: Ausreisepflichtiger bekommt keine Asylbewerberleistungen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Der thüringische Ilmkreis muss einem ausreisepflichtigen Asylbewerber keine Asylbewerberleistungen mehr gewähren. Die Beschwerde des Syrers hatte vor dem Landessozialgericht in Erfurt nach Angaben vom Montag keinen Erfolg. Da der Asylantrag abgelehnt und die Abschiebung angeordnet wurde, stünden dem Mann keine Asylbewerberleistungen zu.

Textgröße ändern:

Er war im April 2024 nach Deutschland gekommen und beantragte Asyl. Zuvor hatte er aber schon in Malta einen Asylantrag gestellt. Malta erklärte sich darum für zuständig. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte den Asylantrag als unzulässig ab, die Abschiebung nach Malta wurde angeordnet.

Anfang September wurde dieser Bescheid rechtskräftig. Der Landkreis hob seinerseits im Dezember den Bescheid über die Gewährung von Asylbewerberleistungen zum Monatsende auf. Er bewilligte nur noch Überbrückungsleistungen für zwei Wochen.

Widerspruch dagegen und ein Eilantrag beim Sozialgericht Gotha hatten keinen Erfolg. Nun scheiterte auch die Beschwerde vor dem Landessozialgericht. Dieses verwies auf das Asylbewerberleistungsgesetz. Demnach haben Menschen, deren Asylantrag als unzulässig abgelehnt wurde und deren Abschiebung angeordnet ist, keinen Anspruch auf Asylbewerberleistungen.

Asylbewerberleistungen sollen den Lebensunterhalt sichern. Sie können als Sachleistungen oder in Form von Geld oder Bezahlkarte gewährt werden. Überbrückungsleistungen sind zeitlich eng begrenzt und reine Sachleistungen.

D.Vanacore--PV

Empfohlen

Nach Ende der Proteste: Indische Kakerlaken-Bewegung fordert Freilassung von Demonstranten

Nach dem Ende der Proteste der sogenannten Kakerlaken-Bewegung (CJP) gegen Missstände im indischen Bildungssystem hat die Gruppe die Freilassung festgenommener Demonstranten gefordert. Sollten die Festgenommenen nicht freigelassen oder die Strafverfahren nicht eingestellt werden, würde dies "einen Vertrauensbruch gegenüber der Öffentlichkeit" darstellen, erklärte die CJP am Montag. Die Protestgruppe betonte, sie würde "weitere notwendige Schritte" unternehmen, sollte ihre Forderung nicht erfüllt werden.

Iran-Krieg: Dritte Nacht in Folge ohne Angriffe - Teheran dementiert Gespräche

Im Iran-Krieg hat es drei Nächte in Folge keine Angriffe der USA und des Iran gegeben - neue Verhandlungen zwischen den Kriegsgegnern laufen aber offenbar nicht. Ein Sprecher des iranischen Außenministeriums wies am Montag Angaben von US-Präsident Donald Trump zurück, wonach beide Seiten derzeit Gespräche führen. Der US-Botschafter bei der UNO, Mike Waltz, hatte am Sonntag erklärt, Trump wolle durch den vorläufigen Verzicht auf Angriffe "Raum für Verhandlungen" lassen.

Söder fordert nach CSD-Attentat neue strafrechtliche Bewertung von Gefährdern

CSU-Chef Markus Söder hat nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) einen anderen Umgang mit Gefährdern gefordert. "Wir müssen darauf reagieren und zwar grundlegend", sagte Söder am Montag zu Beginn einer Klausurtagung der CSU-Landesgruppe im fränkischen Kloster Banz. Die Einstufung eines Gefährders müsse in Deutschland andere rechtliche Folgen haben als bisher.

Franziska Hoppermann ist neue CDU-Generalsekretärin

Die Hamburger Bundestagsabgeordnete Franziska Hoppermann ist neue CDU-Generalsekretärin. Der CDU-Bundesvorstand wählte die 44-Jährige am Montag einstimmig auf Vorschlag von Parteichef und Kanzler Friedrich Merz, wie dieser in Berlin sagte. Hoppermann löst Carsten Linnemann ab, der im Zuge einer Kabinettsumbildung nun das Amt des Bundesgesundheitsministers übernimmt.

Textgröße ändern: