Pallade Veneta - Gericht: Kein Grund mehr für Verzögerung bei Entscheidung über Asylanträge von Syrern

Gericht: Kein Grund mehr für Verzögerung bei Entscheidung über Asylanträge von Syrern


Gericht: Kein Grund mehr für Verzögerung bei Entscheidung über Asylanträge von Syrern
Gericht: Kein Grund mehr für Verzögerung bei Entscheidung über Asylanträge von Syrern / Foto: Aaref WATAD - AFP/Archiv

Ein halbes Jahr nach dem Sturz des syrischen Machthabers Baschar al-Assad besteht nach Ansicht des Karlsruher Verwaltungsgerichts kein Grund mehr, Entscheidungen über Asylanträge von Syrern in Deutschland aufzuschieben. Es gab nach Angaben vom Dienstag der Klage eines betroffenen syrischen Asylbewerbers gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) statt. Das Bamf sei verpflichtet, über dessen Asylantrag zu entscheiden. (Az. A 8 K 5682/24)

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Vorgaben hinsichtlich der inhaltlichen Entscheidung sind nach Angaben des Gerichts mit dem Beschluss vom 23. Mai nicht verbunden. Das Bamf müssen den Kläger nun zunächst anhören. Das Gericht befasste sich demnach allein mit der Frage, ob das Amt zu einem weiteren Aufschub der Entscheidung über dessen Asylantrag unter Verweis auf eine zunächst unklare Situation in Syrien berechtigt ist. Seiner Auffassung nach ist das nicht der Fall.

Laut Verwaltungsgericht liegen inzwischen ausreichende Informationen zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage nach dem Machtwechsel in dem Land vor. Die neue syrische Regierung unter Führung der islamistischen HTS-Miliz halte sich seit Anfang Dezember "stabil an der Macht" und kontrolliere den Großteil des Landes. Seit März lägen auch ein ausführlicher Länderreport des Bamf sowie Einschätzungen der EU-Asylagentur zu flüchtlingsrechtlichen Fachfragen vor. Zudem gebe es einschlägige deutsche Gerichtsentscheidungen.

Grund für Verzögerungen bei der Entscheidung über den Asylantrag gebe es vor diesem Hintergrund nicht mehr, betonte das Gericht in seinem noch nicht rechtskräftigen Beschluss. Dieser kann noch angefochten werden. Das Bamf könne sich nicht mehr auf die einschlägigen Bestimmungen des Asylgesetzes berufen, die zum zeitweiligen Aufschub der Antragsbearbeitung in Fällen berechtigten, in denen die Lage im Herkunftsland vorübergehend ungewiss sei.

Anfang Dezember 2024 hatte ein Bündnis um die islamistische HTS-Miliz den langjährigen syrischen Machthaber Assad nach einem mehr als 13 Jahre dauernden Bürgerkrieg gestürzt. Im Verlauf des Bürgerkriegs flohen Millionen Syrer aus dem Land. In Deutschland waren laut Statistischem Bundesamts Ende 2023 rund 712.000 syrische Schutzsuchende registriert. Sie waren die größte Gruppe von Schutzsuchenden nach Menschen aus der Ukraine.

E.M.Filippelli--PV

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