Pallade Veneta - SPD dringt auf schnelle Entscheidung über mögliches AfD-Verbotsverfahren

SPD dringt auf schnelle Entscheidung über mögliches AfD-Verbotsverfahren


SPD dringt auf schnelle Entscheidung über mögliches AfD-Verbotsverfahren
SPD dringt auf schnelle Entscheidung über mögliches AfD-Verbotsverfahren / Foto: RALF HIRSCHBERGER - AFP/Archiv

Die SPD dringt zunehmend auf eine rasche Entscheidung über ein AfD-Verbotsverfahren. "Meine Überzeugung ist: Wir müssen den Weg der Prüfung eines Verbotsverfahrens jetzt gehen", sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Wochenende. "Sollten die Voraussetzungen vorliegen, dann sollten wir dieses Instrument auch nutzen."

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Deutlicher positionierte sich in den Zeitungen Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD). Die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot seien seiner Auffassung nach erfüllt. Die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens sei deshalb "geboten". Es sei riskant, noch länger zu warten.

Die sächsische SPD forderte am Sonntag auf einem Landesparteitag die Vorbereitung eines Verbotsverfahrens. "Ein Verbot der AfD ersetzt nicht die politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit ihren Inhalten und mit den Menschen, die sie wählen. Aber wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass eine verfassungsfeindliche Partei ungehindert gegen die Demokratie agiert", erklärte der Landesverband zu dem Beschluss.

Wie zuvor die SPD-Jugendorganisation Jusos kündigte am Wochenende auch der nordrhein-westfälische SPD-Landeschef Achim Post an, dass sich die SPD auf ihrem bevorstehenden Bundesparteitag mit dem Thema befasst. Die Delegierten dort würden über die Einleitung eines Verbotsverfahrens abstimmen, sagte er dem "Kölner Stadtanzeiger". Der Rechtsstaat dürfe nicht länger zögern. Die nordrhein-westfälische SPD sei für den Antrag.

Über die Möglichkeit eines Versuchs, die AfD als verfassungsfeindliche Bestrebung verbieten zu lassen, wird schon seit langem sehr kontrovers diskutiert. Die Hürden gelten als sehr hoch. Ein Parteiverbotsverfahren beantragen können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Über das Verbot entscheidet dann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD in einem im Mai vorgelegten Gutachten als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die AfD reichte dagegen per Eilantrag Beschwerde beim Verwaltungsgericht Köln ein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz gab daraufhin für die Dauer des Verfahrens eine sogenannte Stillhaltezusage ab und behandelt die AfD vorläufig weiter lediglich als rechtsextremistischen Verdachtsfall.

Die Union spricht sich bislang mehrheitlich gegen ein Verbotsverfahren aus. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) etwa sagte kürzlich, das rund 1000-seitige Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD reiche als Grundlage für ein Verbotsverfahren seiner Überzeugung nach nicht.

A.Saggese--PV

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