Pallade Veneta - In Russland inhaftierte US-Basketballerin Griner bittet Biden um Hilfe

In Russland inhaftierte US-Basketballerin Griner bittet Biden um Hilfe


In Russland inhaftierte US-Basketballerin Griner bittet Biden um Hilfe
In Russland inhaftierte US-Basketballerin Griner bittet Biden um Hilfe / Foto: Kirill KUDRYAVTSEV - AFP/Archiv

Die seit Februar wegen des Vorwurfs des Drogenschmuggels in Russland inhaftierte US-Basketballerin Brittney Griner hat US-Präsident Joe Biden gebeten, sich für ihre Freilassung einzusetzen. Sie sitze alleine in einem russischen Gefängnis und habe "große Angst, dass ich für immer hier sein könnte", heißt es in dem handgeschriebenen Brief an Biden, den Griners Familie am Montag in Auszügen veröffentlichte.

Textgröße ändern:

"Mir ist bewusst, dass Sie so viel zu tun haben, aber bitte vergessen Sie nicht mich und die anderen amerikanischen Häftlinge", schreibt die zweifache Olympiasiegerin. "Bitte unternehmen Sie alles, was Sie können, um uns nach Hause zurückzuholen."

"Ich vermisse meine Frau! Ich vermisse meine Familie! Ich vermisse meine Mitspielerinnen!" schreibt die 31-jährige Sportlerin weiter. "Es macht mich fertig zu wissen, dass sie jetzt so viel leiden. Ich bin Ihnen dankbar für was auch immer Sie tun können, um mich zurück nach Hause zu holen." Der Brief wurde dem Weißen Haus zum US-Nationalfeiertag, dem Unabhängigkeitstag, am Montag übergeben.

Der Prozess gegen Griner hatte am vergangenen Freitag begonnen. Die Starspielerin der US-Profiliga WNBA, die auch in Russland spielte, war Mitte Februar am Moskauer Flughafen Scheremetjewo festgenommen worden. Nach Behördenangaben fanden Beamte in Griners Gepäck Kartuschen für E-Zigaretten mit Cannabisöl. Die Menge entsprach weniger als einem Gramm Cannabis in fester Form, wie die Staatsanwaltschaft erklärte.

Auf Drogenschmuggel stehen in Russland bis zu zehn Jahre Gefängnis. Die nächste Anhörung in dem Prozess ist auf Donnerstag angesetzt.

Die Festnahme von Griner erfolgte inmitten der diplomatischen Spannungen in den Tagen vor Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine am 24. Februar. Das US-Außenministerium kritisiert Griners Inhaftierung als grundlos.

C.Grillo--PV

Empfohlen

Innenminister: Mindestens 14 Tote bei russischen Luftangriffen auf Kiew

Bei russischen Luftangriffen auf Kiew sind nach ukrainischen Angaben mindestens 14 Menschen getötet worden. "Die Zahl der Todesopfer hat sich auf 14 erhöht. Laut aktuellem Stand wurden in Kiew 44 Menschen verletzt", erklärte Innenminister Ihor Klymenko am Dienstag im Onlinedienst Telegram. Insgesamt seien 27 Ziele in verschiedenen Bezirken der Hauptstadt getroffen worden, darunter Wohngebäude, Bildungseinrichtungen und wichtige Infrastruktur.

G7-Gipfelteilnehmer fordern "Deeskalation" im Iran-Konflikt

Die Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten haben bei einem Gipfeltreffen in Kanada eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht und zu einer "Deeskalation" im Nahen Osten aufgerufen. Im fortschreitenden Konflikt zwischen dem Iran und Israel müsse eine Lösung gefunden werden, die zu "einer Deeskalation der Feindseligkeiten im Nahen Osten führt, einschließlich eines Waffenstillstands im Gazastreifen", heißt es in der Erklärung vom Dienstagmorgen, die auch von US-Präsident Donald Trump unterzeichnet wurde.

G7 ohne Trump: US-Präsident verlässt Gipfel wegen Iran-Krise vorzeitig

Das Gipfeltreffen der G7-Staaten in Kanada wird am Dienstag ohne US-Präsident Donald Trump fortgesetzt. Trump kündigte am Montagabend überraschend seine vorzeitige Rückkehr nach Washington an. Als Grund nannte seine Sprecherin die "Ereignisse im Nahen Osten". Trump machte klar, dass er seine Abreise nicht als Affront der G7 verstanden wissen wolle. "Ich wäre gerne geblieben", sagte er in Kananaskis. Es gebe aber "große Dinge", die seine unverzügliche Rückkehr nach Washington erforderten, sagte er ohne nähere Angaben.

Bundessozialgericht prüft Unfallschutz bei Sturz von Kliniktoilette

Das Bundessozialgericht in Kassel prüft am Dienstag (10.00 Uhr), ob ein Sturz von der Toilette während einer Krankenhausbehandlung dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt. Die klagende Patientin aus Berlin wurde in der Schlaganfallstation eines Krankenhauses behandelt. Am Unfalltag begleitete ein Pfleger sie zwar ins Badezimmer, verließ dann aber den Raum, als die Patientin auf der Toilette saß. (Az.: B 2 U 6/23 R)

Textgröße ändern: