Pallade Veneta - Rechte Ausschreitungen in Chemnitz: Verfahren gegen zwei Angeklagte eingestellt

Rechte Ausschreitungen in Chemnitz: Verfahren gegen zwei Angeklagte eingestellt


Rechte Ausschreitungen in Chemnitz: Verfahren gegen zwei Angeklagte eingestellt
Rechte Ausschreitungen in Chemnitz: Verfahren gegen zwei Angeklagte eingestellt / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Sieben Jahre nach Ausschreitungen von Rechtsextremen in Chemnitz ist das Verfahren gegen zwei weitere mutmaßliche Beteiligte gegen Geldauflagen vorläufig eingestellt worden. Die Angeklagten müssen nach der Entscheidung des Landgerichts Chemnitz jeweils 750 Euro an den Verein RAA Sachsen e.V. zahlen, der Opfer rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt unterstützt, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte.

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Sofern die Angeklagten bis Ende November die Auflagen zahlen, werden die Verfahren gegen sie endgültig eingestellt. Begründet wurde dies vom Gericht demnach damit, dass die beiden aus dem sächsischen Freital und dem thüringischen Erfurt stammenden Männer nicht vorbestraft sind und seit dem Geschehen im Jahr 2018 nicht mehr straffällig wurden.

Die Angeklagten sollen im September 2018 nach einem sogenannten Trauermarsch von AfD, Pegida und der rechtsextremen Vereinigung Pro Chemnitz gemeinsam mit anderen politische Gegner verfolgt, bedroht und angegriffen zu haben. Mehrere Menschen wurden damals verletzt.

Einen Monat zuvor war am Rande des Chemnitzer Stadtfests ein Mann getötet worden, worauf es zu gewaltsamen Ausschreitungen in der sächsischen Stadt kam. Wegen des Tötungsdelikts wurde später ein Syrer zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.

In einem ersten Prozess wegen der damaligen Ausschreitungen stellte das Landgericht im Januar 2024 das Verfahren gegen drei Angeklagte ein. Sie mussten jeweils 1000 Euro an soziale Einrichtungen zahlen. Ein zweites Verfahren gegen vier weitere mutmaßliche Beteiligte endete im August mit Freisprüchen und einer Verfahrenseinstellung.

In allen drei Verfahren waren ursprünglich jeweils neun Verdächtige von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wegen Landesfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Die Zahl der Angeklagten dezimierte sich aber bereits vor den Prozessen, unter anderem wegen Verfahrenseinstellungen, weil ein Angeklagter untergetaucht oder ein anderer in der Psychiatrie war.

U.Paccione--PV

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