Pallade Veneta - Gericht: Berlin muss Bewerbungsverfahren am Landesamt für Flüchtlinge fortsetzen

Gericht: Berlin muss Bewerbungsverfahren am Landesamt für Flüchtlinge fortsetzen


Gericht: Berlin muss Bewerbungsverfahren am Landesamt für Flüchtlinge fortsetzen
Gericht: Berlin muss Bewerbungsverfahren am Landesamt für Flüchtlinge fortsetzen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Das Land Berlin darf das Bewerbungsverfahren für den Chefposten des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten nicht unterbrechen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren, wie es am Donnerstag in der Hauptstadt mitteilte. Geklagt hatte ein Bewerber oder eine Bewerberin, mit dem oder der bereits ein Auswahlgespräch geführt wurde. Der Eilantrag richtete sich gegen die Unterbrechung.

Textgröße ändern:

Die Stelle der neuen Präsidentin oder des neuen Präsidenten war seit Juli 2024 ausgeschrieben und sollte zum 1. Januar 2025 neu besetzt werden. Im Oktober 2024 fanden Auswahlgespräche mit einigen Bewerbenden statt. Im November brach die zuständige Senatsverwaltung das Stellenbesetzungsverfahren allerdings ab. In einem Vermerk dazu hieß es laut Gericht unter anderem, das Landesamt sei organisatorisch und strategisch neu zu ordnen, weshalb das bisherige Anforderungsprofil nicht mehr den Erfordernissen entspreche und anzupassen sei.

Aus Sicht der Kammer reicht dieser Vermerk aber nicht aus. So benenne dieser "nicht einmal andeutungsweise", welche Änderungen des Anforderungsprofils beabsichtigt seien. Diese seien selbst im gerichtlichen Verfahren nicht weiter konkretisiert worden, hieß es vom Gericht. Ohne die Vorlage konkreter Änderungen der Ausschreibung könne die Kammer aber nicht feststellen, "dass tatsächlich eine wesentliche Änderung des Stellenprofils vorgenommen werden solle und diese Absicht nicht nur vorgeschoben sei."

Es sei aus Sicht der Kammer auch nicht evident, dass die bisherige Ausschreibung überholt sei. Die Absicht, das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten umzugestalten, habe schließlich schon vor der Ausschreibung bestanden.

Die Entscheidung über den Eilantrag fiel bereits am vergangenen Freitag. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

F.Dodaro--PV

Empfohlen

Zentralratspräsident Schuster für Prüfung der Beobachtung der Berliner Linken

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hat sich für die Prüfung der Beobachtung der Berliner Linken durch den Verfassungsschutz ausgesprochen. Er halte dies "generell für richtig und wichtig, wenn in Parteien extremistische Einstellungen geäußert werden und dies zum Teil auch unwidersprochen geschieht", sagte Schuster in einem Interview mit der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Er äußerte dabei Zweifel, dass die Berliner Linke ein verlässlicher Partner im Kampf gegen Antisemitismus sein könne.

Kreml: EU-Sanktionen gegen Journalistin Fedorova sind "rechtswidrig"

Die russische Regierung hat die EU-Sanktionen gegen die ehemalige Chefredakteurin des russischen Staatssenders RT Frankreich, Xenia Fedorova, als "rechtswidrig" kritisiert. Bei der Entscheidung, Fedorova auf die EU-Sanktionsliste zu setzen, handele es sich um "die Verfolgung einer Medienvertreterin", erklärte Kreml-Sprecher Dmitri Peskow am Freitag. "Medien werden ganz offen unter Druck gesetzt", fügte er hinzu.

Niedersachsen: AfD wählt Fraktionschef Wichmann zu Spitzenkandidat für Landtagswahl

Ein Jahr vor der Landtagswahl in Niedersachsen hat die AfD ihren Landtagsfraktionschef Klaus Wichmann zum Spitzenkandidaten gekürt. Der 62-Jährige wurde am Freitag auf einem Parteitag in Dötlingen mit knapp 94 Prozent auf Platz eins der Landesliste gewählt, wie die Partei mitteilte. Der studierte Jurist führt die AfD-Fraktion seit Februar 2024.

Unfälle mit E-Scootern: Künftig haften bei Unfällen auch Vermieter

Opfer von Unfällen mit E-Scootern sollen künftig leichter an Schadenersatz kommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag für einen Gesetzentwurf, wonach für E-Scooter künftig bei Unfällen die gleichen Haftungsregeln gelten sollen wie für andere Kraftfahrzeuge. Das Gesetz führt eine Haftung für die Vermieter der Roller ein - damit haftet bei selbstverschuldeten Unfällen künftig nicht mehr nur die Fahrerin oder der Fahrer eines E-Scooters.

Textgröße ändern: