Pallade Veneta - Lauterbach zuversichtlich über Einigungschancen beim Infektionsschutzgestz

Lauterbach zuversichtlich über Einigungschancen beim Infektionsschutzgestz


Lauterbach zuversichtlich über Einigungschancen beim Infektionsschutzgestz
Lauterbach zuversichtlich über Einigungschancen beim Infektionsschutzgestz / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist zuversichtlich, dass sich die Ampelkoalition auf ein neues Infektionsschutzgesetz einigen wird. "Wir werden die Maßnahmen am Platz haben, die wir benötigen", sagte Lauterbach am Donnerstag im Bundestag. Er bereite die geplante Neuregelung, die das im September auslaufende Infektionsschutzgesetz ablösen soll, derzeit mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor.

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Lauterbach äußerte sich anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zum Schutz vulnerabler Gruppen, das als Grundlage für künftige Maßnahmen dienen soll. Es handelt sich um ein "Trägergesetz", an das im parlamentarischen Verfahren dann weitere Inhalte angedockt werden können. Hintergrund ist, dass einige für die Pandemiebekämpfung wichtige Regelungen und Verordnungsermächtigungen im Infektionsschutzgesetz im Sommer oder Herbst auslaufen.

Die Festlegung darüber, inwieweit das künftige Infektionsschutzgesetz weiterhin Maßnahmen wie etwa die Maskenpflicht ermöglichen soll, steht noch aus. Der Gesundheitsminister will dazu noch vor der Sommerpause Eckpunkte vorlegen, beschlossen werden soll es dann im September.

"Die Pandemie wird leider nicht in die Sommerpause gehen, sagte Lauterbach. Das gelte aber auch für die Pandemiebekämpfung. "Wir können es uns nicht leisten, ein drittes Mal unvorbereitet oder schlecht vorbereitet in den Herbst hineinzugehen." Der Minister verwies darauf, dass der derzeit vorherrschende BA5-Subtyp der Omikron-Variante etwas schwerere Verläufe hervorbringe als der BA1-Typ.

Das am Donnerstag erstmals beratene Gesetz soll insbesondere den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern. So sollen die Ermächtigungsgrundlage für die Impfverordnung und die Coronavirus-Testverordnung sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Jahresende 2022 verlängert werden. Ferner sollen Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte noch bis zum 30. April 2023 dazu berechtigt sein, eine Covid-19-Impfung zu verabreichen.

Die Länder sollen zudem eine Ermächtigungsgrundlage erhalten, um auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen, etwa die Bestellung von Hygienebeauftragten in vollstationären Einrichtungen.

Mit dem geplanten Gesetz sollen außerdem die Krankenhäuser verpflichtet werden, regelmäßig die Zahl der belegten Betten sowie der aufgestellten Betten auf Normalstationen pro Krankenhaus zu melden. Vorgesehen ist zudem die verpflichtende Erfassung aller PCR-Testungen, auch der negativen. Schließlich sollen weitergehende Studien ermöglicht werden, um repräsentative Auswertungen zu Erkrankungs- und Infektionszahlen und Durchimpfungsraten zu erhalten.

A.Rispoli--PV

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