Pallade Veneta - Umfrage unter Ökonomen: Neue Schulden fließen nur zur Hälfte in Investitionen

Umfrage unter Ökonomen: Neue Schulden fließen nur zur Hälfte in Investitionen


Umfrage unter Ökonomen: Neue Schulden fließen nur zur Hälfte in Investitionen

Die Mittel aus dem 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität werden nach Einschätzung von Fachleuten nur knapp zur Hälfte ihrem eigentlichen Zweck zufließen: in neue Investitionen. In einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage des Forschungsinstituts Ifo unter Volkswirtschafts-Professorinnen und -Professoren schätzten die Befragten, dass nur rund 47 Prozent des schuldenfinanzierten Vermögens für neue Investitionsprojekte verwendet wird. Ein Viertel der Befragten ging sogar von weniger als 20 Prozent aus.

Textgröße ändern:

"Kritisiert wird vor allem, dass bereits geplante Ausgaben aus dem Bundeshaushalt in das Sondervermögen ausgelagert werden", erklärte Ifo-Experte Niklas Potrafke. Klar positionierten sich die Befragten in der Erhebung bei den Investitionsprioritäten: Besonders dringend seien Ausgaben für Verkehrs- und Energieinfrastruktur. Auch Digitalisierung sowie Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur wurden als bedeutend angesehen. Mehrheitlich erwarteten die Ökonominnen und Ökonomen, dass die öffentlichen Investitionen private Investitionen eher anregen als verdrängen.

Bei der geplanten Reform der Schuldenbremse plädierten die meisten Fachleute für eine strikte, aber flexible Regelung, die kreditfinanzierte Ausgaben auf Zukunftsinvestitionen beschränkt. Gleichzeitig zweifelte eine Mehrheit (58 Prozent) daran, dass Deutschland künftig die EU-Fiskalregeln einhalten kann.

"Die gegenwärtige Debatte zur Verwendung des Sondervermögens zeigt, wie wichtig die Schuldenbremse ist", erklärte Potrafke. "Die Politiker haben einen starken Drang, viel Geld für Konsum und eben nicht für Investitionen auszugeben und das mit Schulden zu finanzieren. Die Schuldenbremse soll diesem Drang Einhalt gebieten und sollte deshalb nicht weiter gelockert werden."

Z.Ottaviano--PV

Empfohlen

Finanztip: Kosten bei reformierter Riester-Rente reduzieren Förder-Vorteil

Bei der neuen privaten Altersvorsorge können hohe Kosten nach Angaben der Ratgeber-Plattform Finanztip einen erheblichen Teil des Fördervorteils aufzehren. Das zeigen Musterrechnungen des unabhängigen Portals, die der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlagen. Demnach kann ein halber Prozentpunkt höhere Gebühren über die Laufzeit eines Vertrags rund 28.000 Euro Vermögen kosten. Das Gesetz zur Reform der Riester-Rente soll am Freitag im Bundesrat die letzte Hürde nehmen.

Bundesgesundheitsministerin Warken verteidigt Sparpläne bei Praxis-Ärzten

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ihre Pläne verteidigt, Extravergütungen für Ärztinnen und Ärzte zur Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen zu streichen. Die bezahlten Vergütungen mit dem Ziel kürzerer Wartezeiten auf Facharzttermine hätten nicht die erwünschte Wirkung gehabt, sagte die CDU-Politikerin der "Ärzte Zeitung" (Online-Ausgabe vom Freitag). Mit Blick auf die allgemeinen Kostensteigerungen im ambulanten Bereich sei das "so schlichtweg auch nicht mehr finanzierbar".

Von Russland ausgerufene einseitige Waffenruhe mit der Ukraine tritt in Kraft

Im Ukraine-Konflikt tritt am Freitag (00.00 Uhr Ortszeit, Donnerstag 23.00 Uhr MESZ) eine von Russland ausgerufene einseitige Waffenruhe in Kraft. Nach Angaben des Kremls soll sie bis Samstag gelten. Anlass sind die Gedenkfeierlichkeiten zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Am Samstag findet in Moskau die traditionelle Parade zum Sieg über Nazi-Deutschland statt.

Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag stimmt über neues Gewaltschutzgesetz ab

Um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, sollen Täter künftig eine elektronische Fußfessel tragen. Der Bundestag stimmt am Freitag (ab 09.00 Uhr) abschließend über eine entsprechende Änderung des Gewaltschutzgesetzes ab. Nach der Vorlage der Bundesregierung sollen Gerichte potenzielle Gewalttäter zum Tragen einer solchen Fußfessel verpflichten können. Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können.

Textgröße ändern: