Pallade Veneta - Verwaltungsgericht: "Trostfrauen"-Statue in Berlin muss abgebaut werden

Verwaltungsgericht: "Trostfrauen"-Statue in Berlin muss abgebaut werden


Verwaltungsgericht: "Trostfrauen"-Statue in Berlin muss abgebaut werden
Verwaltungsgericht: "Trostfrauen"-Statue in Berlin muss abgebaut werden / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

Die sogenannte Friedensstatue in Berlin zur Erinnerung an Opfer sexueller Gewalt im Zweiten Weltkrieg in Japan muss abgebaut werden. Einen Eilantrag des Korea-Verbands gegen die Beseitigung der "Trostfrauen" habe das Berliner Verwaltungsgericht am Montag abgelehnt, teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit. Der Verein habe keinen Anspruch auf weitere Duldung im öffentlichen Straßenland glaubhaft gemacht.

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Die Bronzefigur im Stadtteil Moabit erinnert seit 2020 in Berlin an die sogenannten Trostfrauen und ist einer Statue nachgebildet, die in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul vor der japanischen Botschaft steht. Nach Schätzungen von Historikern missbrauchten japanische Soldaten während des Weltkriegs rund 200.000 junge Frauen, zumeist Koreanerinnen, als Sexsklavinnen. Diese Frauen wurden von den Japanern beschönigend "Trostfrauen" genannt.

Die Aufstellung der Statue durch einen Verband wurde vor fünf Jahren zunächst befristet vom Bezirk genehmigt. Nach zweimaliger Verlängerung beantragte der Verband im August 2024 die dauerhafte Genehmigung der Statue. In dem daran anschließenden juristischen Tauziehen entschied das Berliner Verwaltungsgericht zuletzt, dass der Bezirk die Statue bis zum 28. September 2025 dulden müsse. Als der Bezirk den Verband nun aufforderte, die Skulptur zu beseitigen, stellte dieser einen Eilantrag.

Die Kammer wies den Eilantrag der Sprecherin zufolge im Wesentlichen zurück. Der Antragssteller habe keinen Anspruch auf eine Sondernutzungsgenehmigung. Seinem Interesse stünden die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Chancengleichheit und der Planungshoheit des Bezirks entgegen. Die festgelegte Höchstaufstelldauer von zwei Jahren gewährleiste, dass auch andere Kunstschaffende die Gelegenheit zur entsprechenden Nutzung des öffentlichen Straßenlands erhielten.

Erfolg hatte der Eilantrag allerdings bezüglich des angedrohten Zwangsgelds. Für die Erzwingung der Beseitigung sei nicht das Zwangsgeld, sondern die Ersatzvornahme das richtige Mittel - also die Entfernung der Statue durch die Behörden auf Kosten des Vereins.

Im Juli 2025 hatte es zwischenzeitlich so ausgesehen, als sei der Streit um die Statue beigelegt. Eine Mietergenossenschaft hatte kostenfrei eine öffentlich zugängliche Fläche in der Nähe zur Verfügung gestellt, auf welche die Statue umziehen hätte können.

Dies lehnte der Verein allerdings ab. Die Statue müsse im öffentlichen Straßenland stehen, um ihre künstlerische und politische Wirkung zu entfalten, teilte er damals mit. Zudem sei der Ersatzstandort für politische Kundgebungen nur eingeschränkt nutzbar.

M.Jacobucci--PV

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