Pallade Veneta - Seit April nach Deutschland gekommene Ukrainer sollen Bürgergeldanspruch verlieren

Seit April nach Deutschland gekommene Ukrainer sollen Bürgergeldanspruch verlieren


Seit April nach Deutschland gekommene Ukrainer sollen Bürgergeldanspruch verlieren
Seit April nach Deutschland gekommene Ukrainer sollen Bürgergeldanspruch verlieren / Foto: RALF HIRSCHBERGER - AFP/Archiv

Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr haben. Ein Bericht der "Bild"-Zeitung, wonach sich Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) über das Vorgehen geeinigt haben, wurde am Donnerstag in Regierungskreisen in Berlin bestätigt. Die Änderung soll demnach rückwirkend ab April gelten, bereits bewilligte Bürgergeldbescheide laufen aber noch aus.

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Die Einigung bestätigt im Kern die im Referentenentwurf des Arbeitsministeriums vorgesehene Regelung, der im Sommer in die regierungsinterne Ressortabstimmung gegangen war. "Alles andere hätte zu einem zu hohen bürokratischen Aufwand geführt", hieß es aus den Regierungskreisen. Die Änderung solle nun kommende Woche vom Kabinett beschlossen werden.

Laut "Bild" verlieren durch die Neuregelung mehrere zehntausend Menschen aus der Ukraine den Anspruch auf Bürgergeld. Sie sollen stattdessen dem Gesetzentwurf zufolge Anspruch auf die niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Für Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Stichtag 1. April nach Deutschland gekommen sind, bleibt der Anspruch auf Bürgergeld bestehen.

Der Referentenentwurf beziffert die erwarteten Einsparungen durch den so genannten Rechtskreiswechsel im Jahr 2026 auf rund 730 Millionen Euro, von denen rund 680 Millionen Euro auf den Bund und rund 50 Millionen Euro auf die Kommunen entfallen sollen. Im Jahr 2027 sollen demnach Minderausgaben von rund 320 Millionen Euro entstehen, von denen rund 300 Millionen Euro auf den Bund und rund 20 Millionen Euro auf die Kommunen entfallen.

F.Amato--PV

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